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Thema: Unterhaltspflicht

  1. #1
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    Standard Unterhaltspflicht

    Hallo,
    ab wann gelten Geschwister meinen Eltern gegenüber Unterhaltspflichtig?
    Wenn Sie Arbeitslosengeld I bekommen und zuhause wohnen?
    Arbeitslosengeld I bekommen und sich was dazu verdienen?



    Wieviel darf man sich denn zum Arbeitslosengeld I dazuverdienen?
    Angenommen Sie bekommt 200 Euro ALG I. Wieviel darf sie monatlich dazuverdienen?

    Angenommen Sie macht nen Aushilfsjob auf 400 Eurobasis und wohnt zuhause. Wird sie da komplett aus der Bafög berechnung raus genommen, oder zählt sie den Eltern als Unterhaltspflichtig?

  2. #2
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    Standard

    Nach dem BGB sind die Eltern nur unterhaltspflichtig, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert.
    Nach den SGB II bildet man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft.

    Zum ALG I kann man 165 € (plus Werbungkosten) hinzuverdienen, darf aber nicht mehr als 14:59 Stunden pro Woche arbeiten.

    Zitat Zitat von apophis Beitrag anzeigen
    Angenommen Sie bekommt 200 Euro ALG I. Angenommen Sie macht nen Aushilfsjob auf 400 Eurobasis
    Dann dürfte der ALG I-Anspruch wohl komplett wegfallen. Sofern sie das 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, müsste sie sich dann selbst krankenversichern.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Versteh ich jetzt nicht... Sie ist 20 Jahre meine Schwester...
    Sie hatte eine 1 Jährige Ausbildung.413 Euro Brutto...
    Und nun ist Sie arbeitslos....
    Und würd mit 21 % Soli abzug und 60 % ALG I glaube um die 200 Euro bekommen.
    Alg I bekommt man doch immer... Nur bei Harz 4 muss man ne wohngemeinschaft bilden mit seinen eltern?

    Wieviel darf man dazu verdienen zum ALG I?

  4. #4
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    Zitat Zitat von apophis Beitrag anzeigen
    Wieviel darf man dazu verdienen zum ALG I?
    Hab ich doch geschrieben: 165 €

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