Hallo zusammen,
ich ziehe in Erwägung mich aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1-Anspruch läuft bis 25.10.2011) in Form einer Kleingründung
selbständig zu machen. Für Selbständige ist es möglich
eine freiwillige Arbeitslosenversicherung in Höhe von 14,95 Euro (Ost) abzuschließen. Meine Frage wäre, welcher Anspruch entsteht daraus wenn man die selbständige Tätigkeit wieder aufgeben muss, also man wieder abrbeitslos wird ? Gibt es eine
Mindestlaufzeit (Einzahlung) bzw. weitere Bedingungen?
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