-
Anrechnungszeitraum
hi,
wer kann helfen ?
bin seit ende feb arbeitslos und hab 5 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftgung gehabt,
davor für n Monat ALg 1 gekriegt
und davor 3 jahre ausbildung gemacht.
Jetzt in der berechnung stimmt auf einmal der satz nicht mehr,
die letzten 12 Monate würden angerechnet ,
also einfach:
kann es tatsächlich sein , dass ein Restanspruch (in dem Fall der Satz des Mini-ausbildungsgehaltes) vorgezogen wird un die letzten fünf monate nicht weniger versicherungsbeiträge überhaupt nicht angerechnet werden???
mir kommt das nich ganz ''koscher' vor, hat jemand ne Idee, bevor meine Widerspruchsfrist verstreich.
danke im voraus!
-
Administrator
die zeit der ausbildung (sozialversicherungspflichtig) wird natürlich mit eingerechnet, da man sonst die zeit von 12 monaten nicht voll kriegen würde. was steht denn im bescheid, welcher zeitraum berücksichtigt wurde?
am besten auch mal vorstellig werden und sich das ganze ding erklären lassen
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
Foren-Regeln
Lesezeichen