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ALG I und Direktversicherung
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Mir wurde zum 31.10.2010 gekündigt. Die 2005 abgeschlossene Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) habe ich gekündigt und auszahlen lassen. Von dem Betrag wurden wie beim normalen Gehalt alle Soz.-abgaben incl. AV abgezogen. Die Firma hat den Betrag auch auf der Liste mit aufgeführt, die sie für´s AA machen muß. Das Arbeitsamt sagt nun, dieser Betrag fließt nicht in die Berechnung mit ein. Dann hätte ich doch aber den AV-Betrag für die Katz bezahlt. Wer weiß darüber Bescheid?
Vielen Dank im voraus!
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Administrator
Wenn es sozialversicherungspflichtig ist und du davon Beiträge abgeführt hast, dann muss das dort auch berücksichtigt werden, weil es sich um "normales" Einkommen handelt. Sonst kommt als nächstes die Rentenversicherung und sagt, du hast zwar die Rente dafür bezahlt, aber keine Ansprüche daraus erworben...das wäre ja Quatsch.
Welche Begründung hat das AA genannt, um den Betrag nicht anzuerkennen? Kann es sein, dass nur der Betrag der BEitragsbemessungsgrenze anerkannt wurde?
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Also abgeschlossen hatte ich sie erst 11/05, es waren bis dato 7554,-EUR, ausgezahlt bekam ich nach allen Abzügen 5854,-EUR. Begründet hat das AA eigentlich nicht, haben mir nur gesagt, daß das nicht berücksichtigt wird. Heute kam der Bescheid - keine Berücksichtigung des Betrages! Es ist doch Teil meines Gehaltes gewesen! Ich bin ja jetzt doppelt in A...gekniffen, weil das ALG von meinem Gehalt min. der 200,-EUR berechnet wurde. Kann man das irgendwo genau nachlesen?
Vielen Dank!
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Was für ein Brutto wurde denn von Deinem ArbG gemeldet
Brutto incl. Deiner Direktversicherung, oder ohne den Beitrag?
Es wäre ja im übrigen einmaliges Einkommen, da gelten besondere Regelungen.
Ansonsten kannst Du hier die Regelungen zum Alg nachlesen.
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Gemeldet wurde brutto ohne DV, dadurch sind das ja 200EUR weniger. Und dann ist aber auch der Betrag der DV extra aufgeführt, quasi wie ein Gehalt.
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