Frage 1: Darf ich etwas dazu verdienen auf 400 Euro Basis? Wieviel davon wird angerechnet auf ALG 1?
Frage 2: Schützt ein 400 Euro Job vor "Zwangsmaßnahmen" vom Arbeitsamt?
Frage 3: Kann ich auf ALG 1 verzichten und "nur" eine Vermittlung beim Arbeitsamt beantragen?
Hallo,
1. ja, wobei 165 € anrechnungsfrei sind.
2. selbstverständlich Nein (wobei man über den Begriff Zwangsmaßnahmen trefflich diskutieren könnte)
3. ja, wobei das recht sinnlos sein dürfte.
Gruß!
Mein ALG1 wären ca. 350 Euro habe ich erfahren. Daher kann ich gut drauf verzichten und würde lieber auf 400 Euro Basis arbeiten, um mich über Wasser zu halten.
Und zum Thema Zwangsmaßnahmen:
Wenn die einem die Pistole auf die Brust setzen, direkt mit ALG1-Sperre drohen wenn man nicht! hingeht und die Maßnahmen an Grundschulunterricht erinnern, wo man lesen lernen soll etc... dann halte ich das schon für daneben.
3 Beispiele:
Jemand hat über 25 Jahre gearbeitet, war nie arbeitslos in der Zeit. Wird es dann leider doch und wird direkt am 1. Tag OHNE das man ihn überhaupt anhört vom Arbeitsamt in eine solche Maßnahme gesteckt, ebenfalls mit der direkten Drohung das es sonst kein ALG1 gibt. (In meinen Augen Zwang)
Autoverkäufer, 15 Jahre in Arbeit. Gleicher Fall wie oben, nur nach knappen 2 Wochen.
Last but not least: Februar 2010: Jemand hat eine Anstellung sicher, Vertrag unterschrieben, Beginn: 01.04.2010. Arbeitsamt zwingt ihn trotzdem zur Maßnahme: Grund: Arbeitsvermittlung. Wie das gehen soll, da er ja schon eine Anstellung sicher hat konnte niemand sagen, aber 2 Monate musste er in die Maßnahme, sonst Sperre von ALG1.
Zwang oder nicht Zwang, in meinen Augen ist die Antwort klar.
Es geht darum: Ich bewerbe mich selbstständig, weiss wo ich mir Bewerbungsadressen suchen kann und auch Blindbewerbungen verschicke und natürlich bei Gesprächen gepflegt und in Anzug erscheine. Daher sehe ich keinen Grund solche Maßnahmen, die teils 5 Tage die Woche sind und dann von 8-x Uhr dauern, um einen Arbeitstag zu simulieren, zu besuchen.
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