Hallo Zusammen!!

Ich bin neu hier und habe eine Frage.

Da mein Arbeitgeber mich während meiner laufenden Elternzeit nicht in Teilzeit beschäftigen will (und auch lt. Gesetz nicht muss) habe ich mich freistellen lassen und mich beim AA Arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf ALG I gestellt.

Jetzt wurde mir ein Leistungssatz berechnet der meiner Meinung nach mehr als eine Frechheit ist.

Ich habe 1996 meine Ausbildung gemacht und arbeite seit 1999 ununterbrochen als Fachangestellte gearbeitet. 2007 wurde mein 1. Sohn geboren und ich bin in Elternzeit gegangen. Nach einem Jahr Elternzeit habe ich Teilzeit gearbeitet mit 30 Std/Woche.
Ich habe dann für 5,5 Monate Teilzeit gearbeitet und war dann wg. Schwangerschaftsbedingter Erkrankung bis zum Beginn des Mutterschutzes für Kind Nr. 2 krankgeschrieben mit Krankengeldbezug.

Seit dem bin ich jetzt wieder in Elternzeit mit Elterngeld bis 02.10.2010.

Von welchen Sätzen wird Eurer Meinung nach das ALG berechnet? Ich mein es kann ja nicht sein das es vom Elterngeld berechnet wird oder? Das wäre ja mehr als unverschämt....zumal das Elterngeld ja auch eine gesetzliche Leistung ist....

Ich blicke nicht ganz durch und erhoffe mir von Euch ein wenig Hilfe....

Danke schonmal!!!