Ich arbeite seit einem Jahr in München Vollzeit. Meine 12 jährige Tochter lebt mit ihrem Vater noch in Berlin und ein Umzug nach München ist aus sozialen und schulischen Gründen für sie nicht möglich. Nun muss ich meine Arbeit in München kündigen, um wieder nach Berlin zurück zu kehren, da meine Tochter mich braucht und der Vater auch nicht mehr die Kraft hat die alleinige Erziehung unserer Tochter zu übernehmen. Ist das ein wichtiger Grund um ohne Sperre ALG I beziehen zu können?
Hallo,
ist Deine Frage noch aktuell für Dich?
Gruß!
Ja die Frage ist noch aktuell. Freue mich über Antwort, bevor ich kündige oder bei der Arbeitsagentur melde.
Vielen Dank Bettina
Hallo,
wirst Du dann mit dem Vater zusammenleben?
Gruß!
Ja, ich werde mit dem Vater wie vor meiner Arbeitsaufnahme in München zusammen leben. Aber wir sind wie schon lange und auch von den diversen Ämtern akzeptiert nur eine Erziehungsgemeinschaft und keine Lebensgemeinschaft.
Die Geschichte unserer Elternschaft ist etwas komplizierter als üblich. Danke Bettina
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