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Thema: Arbeitslosengeldberechnung!

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Arbeitslosengeldberechnung!

    Hab mal 2 Fragen: Also hier mein Verlauf in den letzten 24 Monaten!

    letzten 4 Monate Bruttoeinkommen von 1300 Euro
    davor ca. 8 Monate Arbeitslos ca. 312,- Euro bekommen!
    davor 1,5 Monate Bruttoeinkommen von 1000 Euro
    Restliche zeit Ausbildungseinkommen von 640,-

    1. Frage wenn ich jetzt nach den 4 Monaten gekündigt werde, erhalte ich dann nur die 312 Euro von der Arbeitslosigkeit vorher? Es heißt ja man muss in den letzten 24 Monaten 12 Monate gearbeitet haben. Oder wird jetzt eine neue Summe von den 16 Monaten die ich dann in den letzten 24 Monaten gearbeitet habe gebildet?

    2. Frage, ich hätte ja noch 4 Monate Arbeitslosengeld bekommen, wenn ich nach 4 Monaten Arbeit gekündigt werde, bekomme ich dann "nur" noch 4 Monate Arbeitslosengeld oder werden die 4 Monate wo ich gearbeitet habe neu mit eingerechnet?

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    256

    Standard

    Du hast seit dem letztem Bezug von ALGI noch keinen neuen Anspruch erworben (mind. 12 Monate sv-pflichtig).
    Also bleibt nur noch die Möglichkeit, auf einen evtl. vorhandenen Restanspruch (nach deinen Worten noch 4 Monate), soweit dieser nicht erloschen ist (also zulange her -müsste jetzt nachschauen ob 4 oder 7 Jahre alt), zurückzugreifen.
    Dieser Anspruch ist jedoch bereits einmal berechnet wurden, Insoweit gibt es da auch keine Veränderung.

    Frage 1. Eine Vermischung von Zeiten vor dem alten Bezug und nach dem alten Bezug gibt es nicht. Man kann nach dem alten Bezug nur einen komplett neuen Anspruch erwerben. Die Berechnungsgrundlage für den neuen Anspruch kann jedoch die bereits berücksichtigten Zeiten nicht nochmals heranziehen (die würden ja sonst doppelt gezählt werden).

    Frage2. Es bleibt nur die Restförderung von 4 Monaten in der bereits berechneten und bewilligten Höhe.

    Auf Einflüsse hinsichtlich einer veränderten Auszahlungshöhe bin ich nicht eingegangen, weil ich dafür hier keinen Anhaltspunkt habe.

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