Hi,
ich hab letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag zum 06.07.09 mit meinem Arbeitgeber vereinbart um am 27.07.09 mit der Berufsoberschule beginnen zu können.
Ich habe für den Zeitraum dazwischen kein ALG1 (trotz Anspruch)beantragt weil ich eh eine Sperrzeit bekommen hätte.
Jetzt, nach Abschluss der BOS1 wollte ich für den Zeitraum der Sommerferien ALG1 beantragen (BOS2 fängt am 15.08. an).
Heute habe ich Post von der Agentur bekommen, die mir mitteilte das mein Antrag vorläufig bewilligt wurde, da aufgrund des Aufhebungsvertrags noch geklärt werden muss ob eine Sperrzeit vorliegt.
Beiliegend ist ein Fragebogen über die Umstände der Beendigung meines damaligen Arbeitsverhältnis.
Okay, das war mir neu.
Ich war so naiv zu glauben das diese Sperrzeit sich irgendwie verjährt hätte oder ähnliches.
Nur stellt sich mir die Frage was ich jetzt machen soll.
Ich hab schon ein paar Sachen gelesen unterwelchen Umständen von einer Sperrzeit abgesehen wird (Mobbing etc.)
Bei mir waren es die Arbeitsumstände die mich am Ende wirklich depressiv gemacht haben aber da ich deswegen nicht beim Arzt war und das ganze nich attestieren kann wird das die Agentur wohl wenig jucken, oder sehe ich das falsch?
Hätte ich damals überhaupt etwas tun können um diese Sperrzeit zu vermeiden?
Bin dankbar für jegliche Hilfe.
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