Ich bin am Freitag etwas sauer aus dem Arbeitsamt gerauscht. Ich war letztes Jahr einen Monat arbeitslos und habe 440 € Arbeitslosengeld bekommen...Ich hatte dann bis Juli diesen Jahres ab dem 15. Oktober 2010 einen befristeten Arbeitsvertrag mit der doppelten Bruttovergütung, wie der Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 2010. Nun teilt mir die Sachbearbeiterin mit ich hätte von meiner Arbeitslosigkeit aus 2010 noch einen restansprcuh von über 200 Tagen und würde wiederum nur 440 € Arbeitslosengeld bekommen. Mein gehalt der letzen 9,5 Monate würde völlig unter den Tisch fallen ? Ist das wirklich korrekt so ???
Die 9,5 Monate fallen nicht unter den Tisch, wirken sich halt bloss noch nicht aus.
Für einen neuen (höheren) Anspruch hättest du mind. 12 Monate arbeiten müssen.
Da ein neuer Anspruch nicht erworben wurde, aber der alte vorliegende Anspruch noch nicht ausgeschöpft bzw. erloschen war, erhälst Du Versicherungsleistungen aus dem alten Anspruch.
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