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Thema: 2 Kinder u. nun arbeitslos...ALG II zusätzlich zu ALG I möglich?

  1. #1
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    Standard 2 Kinder u. nun arbeitslos...ALG II zusätzlich zu ALG I möglich?

    Hallo Zusammen,

    ich werde zum 01.08.2010 arbeitslos. Ich bin verheiratet u. habe 2 Kinder, für die wir monatlich 368 € an Kindergeld erhalten. Meine Frau ist nicht berufstätig. heute habe ich meinen Bescheid erhalten: Ich habe Anspruch auf 1179 € monatl. an Arbeitslosengeld. Wohngeld beziehe ich monatlich 164 €. Mir werden nun ab 01.08. (Beginn meiner Arbeitslosigkeit) Netto ca. 600 € fehlen. Wie kann ich diese wieder rein holen bzw. habe ich noch auf irgend eine Leistung Anspruch? Miete zahlen wir monatlich 513,99 kalt dann kommen noch Heizkosten 102 € und 60 € Strom. Das sind fixe Kosten von 676 € nur an Miete(warm) ohne meine monatlichen Versicherungen etc. WORAUF HABE ICH NOCH ANSPRUCH? Werde ich nun mehr Wohngeld erhalten oder kann ich noch zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt beantragen. Zählt dies auch zu ALG II?
    Danke für eure Antworten im Voraus!

    LG -EasyGo

  2. #2
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    Hallo,

    Du solltest Dir hier einene evtl. Anspruch auf ALG II und hier einen evtl. Anspruch auf Wohngeld berechnen (das ALG I unter Punkt 4 angeben!) und kannst dann entscheiden, was Du beantragst, wobei Du nur eins von beiden beantragen kannst.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Mod,

    danke dir, aber du hast mir den falschen link (statt ALGII Rechner hast du mir ALGI Rechner) gepostet. Unter anderem habe ich eine Frage: Ich habe im Netz einige ALG II rechner gefunden, jedoch steht dort vor dem Eingabefeld , dass man eine Zeit lang Arbeitslosengeld (ALGI) kassiert haben muss, sprich in Vergangenheit.....Verstehe ich es richtig, dass ich in Vergangenheit Arbeitslosengeld bezogen haben muss und somit dann erst Anspruch auf ALGII habe. Gleichzeitig geht's nicht als ALG I - Bezieher, dass ich die Differenz , die mir mit dem Bezug fehlt über ALG II reinholen kann????

    Danke & Grüße

  4. #4
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    Hallo,

    statt ALGII Rechner hast du mir ALGI Rechner
    Sorry. Hier ist der richtige.

    man eine Zeit lang Arbeitslosengeld (ALGI) kassiert haben muss, sprich in Vergangenheit
    Das ist totaler Blödsinn und spricht nicht gerade für die Qualität solcher Rechner.

    Gleichzeitig geht's nicht als ALG I - Bezieher, dass ich die Differenz , die mir mit dem Bezug fehlt über ALG II reinholen kann????
    ALG-I-Bezieher können durchaus aufstockendes ALG-II beziehen.

    Gruß!

  5. #5
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    Danke Dir!

    VG

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