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Thema: Eigenkündigen wg. Aufforderung zur Lüge

  1. #1
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    Standard Eigenkündigen wg. Aufforderung zur Lüge

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand eine freundlichere Antwort geben, als die Kollegin vom Arbeitsamt.....

    Ich war nach Ablauf eines befristeten Vertrags für 2 Monate arbetislos. In dieser Zeit habe ich viele Bewerbungen geschrieben, alle Aufforderungen des AA erfüllt (habe NUR Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeitsfirmen bekommen) und da ich ein Mensch bin, der wahnsinnig gerne arbeitet habe ich dann zum 05.07. einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Meine Gehaltsforderung benannte der Chef als "absolut machbar- das bekommen wir auf alle Fälle hin!"
    Innerhalb von 5 Minuten hatte er mir einen interessanten Job für 4 Wochen bei einem Anwalt vorgeschlagen. Durch ein Gespräch mit dessen Sektretärin hatte ich das Gefühl, dass ich dort nur stundenweise gebraucht werde. VOR Unterzeichnung des Vertrags habe ich mehrfach den Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma und dessen Vertreter darauf angesprochen. Nein, nein, es sei auf alle Fälle Vollzeit. Ich habe extra noch einmal nachgehakt und erfragt, was denn passiert, wenn der Entleiher mich vorzeitig heim schickt. Mir wurde versichert, dass ich mindestens 35 Std./Woche bezahlt werde (in dem Moment habe ich allerdings noch nicht realisiert, dass ich mit nur 35 Std. gar nicht auf meine Gehaltsforderungen kommen kann.) Natürlich hat der Anwalt mich wie erwartet an einem Tag nach 5 Std. am anderen nach 5,5 Std. heimgeschickt, bzw. mir gesagt, ich solle erst zum Mittag kommen.
    Als ich nun meinen Stundenzettel bei der Zeitarbeit abgebe, fordert mich deren Chef doch tatsächlich auf, ich solle auf meinen Stundenzettel tägliche Arbeitszeit von 7 Std. notieren. Also quasi lügen und das dann auch noch mit meiner Unterschrift als wahrheitsgemäße Aussage bestätigen.
    Das mach ich nicht - ich finde es auch eine Unverschämtheit, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Betrug auffordert.
    Zudem habe ich nun gestern schwarz auf weiß gesehen, dass er mich als "Fachkraft" abrechnet (also entsprechender Stundensatz) ich aber nur Lohn für eine "angelernte Hilfskraft" erhalte.
    Ich denke ich werde nach diesem Einsatz (der nun plötzlich nach 3 Wochen endet und nicht wie besprochen nach 4) wieder kündigen - - ich kann auf Dauer doch nicht mit so einem Vorgesetzten arbeiten.

    Das Arbeitsamt sagt nun, ich würde bei Selbstkündigung auf alle Fälle eine Sperrfrist von 12 Wochen bekommen - und fügt hinzu "an Ihrer Stelle würde ich mir das noch mal überlegen!"

    Kennt sich denn jemand von Euch aus???
    Ist die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Falschaussagen nicht etwass was "gegen gute Sitten" verstößt und somit doch dann die Sperrzeit verkürzen oder gar aufheben würde????

    Bin für jeden Hinweis dankbar!!

    Herzlichen Dank!!

  2. #2
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
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    31.05.2010
    Beiträge
    256

    Standard

    Du hast m.E, nur dann gute Chancen, der Sperrzeit etc. zu entgehen, wenn du die Eingangsbestätigung der Strafanzeige gegen die leiharbeitsfirma vorlegst.

    Alles andere ist Aussage gegen Aussage. Das Arbeitsamt ist m.E. nicht für strafrechtliche bzw. zivilrechtliche Vorwegnahme von Klagen, Ansprüchen etc. da.

    Was ich sagen wollte, wie willst Du es belegen?

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