Hallo zusammen, ich habe ein komplizierte Frage auf die ich keine Antwort finde.
Ich erhalte Erziehungsrente (Rente für Geschiedene, wenn der Ex-Ehepartner verstorben ist und gemeinsame Kinder vohanden sind) die ich bis zum 18 Lebensjahr meines jüngsten Kindes erhalte.
Wird diese Erziehungsrente angerechnet, falls ich arbeitslos werde und ALG 1 beantragen möchte. Ich habe in diesem Forum nur gefunden, das Elterngeld und Erziehungsgeld anrechnungsfrei ist.
Die Erziehungsrente ist keine Lohnersatzleistung. Es wäre fatal, wenn die Erziehungsrente deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mindern würde, da diese völlig unabhängig voneinander sind. Eine Anrechnung findet nicht statt. In § 142 SGB III findest du die Leistungen, die auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, die Erziehungsrente wird dort nicht genannt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das erleichtert mich sehr. Ich war nämlich in 2008 auch 3 Monate arbeitslos und habe die Erziehungsrente nicht angegeben. Jetzt bekam ich Zweifel ob das richtig war und sah mich schon zurückzahlen, Strafanzeige wegen Betrug usw.
Jetzt habe ich es schwarz auf weiß und kann wieder ruhig schlafen![]()
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