Hallo,
wenn man vor einer Kündigung längere Zeit Geld von der Krankenkasse bekommt, wird dann dieses Krankengeld zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen oder wird das nicht berücksichtigt?
Das Krankengeld wird ebenfalls berücksichtigt, da hiervon auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
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