mein mann beginnt im august eine umschulung.
bis november hat er dauernachtschicht gearbeitet und nicht schlecht verdient.
seit november bezieht er arbeitslosengeld.
jetzt hat er vorschläge von einigen zeitarbeitsfirmen bekommen die ihn noch für 2 monate einstellen würden.
das arbeitslosengeld ist ja jetzt vom gehalt (der dauernachtschicht) berechnet worden.
meine frage:
wenn er jetzt für 2 monate über eine zeitarbeitsfirma arbeitet, bei einem std.lohn von 6 euro, dann werden wir ja neu berechnet oder???? wenn die schule dann losgeht, haben wir dann 200 euro weniger!
Hallo,
ob die Zeitarbeit angerechnet wird, hängt davon ab, ob es sich dabei um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Ist dies der Fall, wird die Zeitarbeit bei der Bemessung berücksichtigt.
Gruß!
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