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Thema: Frist nicht gewahrt - Sperrzeit

  1. #1
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    Standard Frist nicht gewahrt - Sperrzeit

    Hallo liebes Forum,

    ich brauche mal eure Hilfe.

    Meine Tochter hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.10. Für Januar 2011 hat sie sich zu einem Vollzeitkurs für die Meisterprüfung im Friseurhandwerk angemeldet.

    Die Zusage von der Handwerkskammer kam, allerdings wurde der theoretische Teil des Meisterkurses auf den September 2010 vorverlegt.

    Meine Tochter hat dies ihrem Chef mitgeteilt und sie erhielt dann prompt jetzt zum 15.05.10 ihre Kündigung.

    Das Kündigungsschreiben hat sie am Freitag, den 30.04.10 abends nach der Arbeit erhalten.

    Dann war ja Samstag und Sonntag. Leider hat sie mir nicht gleich gesagt, dass sie ihre Kündigung erhalten hat, weil sie aus Unkenntnis gar nicht weiß, was es mit den 3 Tagen auf sich hat.

    Jedenfalls habe ich dann am Dienstag, 04.05.10 eine dienstliche mail an die Arbeitsagentur geschrieben. Ich habe eine früher Arbeitskollegin, die dort arbeitet. Ihr mitgeteilt, dass ich meine Tochter arbeitssuchend melden muss und dass die Kündiung zum 15.05.10 ausgesprochen wurde.

    Sie hat mich dann am nächsten Tag, Mittwoch, zurückgerufen und wir haben einen Termin zur Arbeitslosmeldung meiner Tochter für Donnerstag früh, bei einer Kollegin, ausgemacht.

    Jedenfalls hat meine Tochter jetzt eine Woche Sperrfrist für das Arbeitslosengeld bekommen, weil unter der Mail nicht der Name meiner Tochter stand, sondern mein Name. Die Meldung war somit nicht persönlich, so der zuständige Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung.

    In § 38 SGB III habe ich aber nachgelesen, dass eine telefonische oder schriftliche Anzeige zur Fristwahrung genügt. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Ich bin der Meinung, dass wir diese Frist eingehalten haben. Es kann doch nicht sein, wenn ich gelogen hätte, also den Namen meiner Tochter unter das Mail gesetzt hätte oder mich telefonisch als meine Tochter ausgegeben hätte, dann hätte sie keine Sperrfrist bekommen.

    Danke fürs Lesen und liebe Grüße

    powergirl

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ich denke, hier ist das Problem, dass du deine Tochter arbeitsuchend gemeldet hast und nicht deine Tochter selbst. Soweit ich weiß, muss man sich persönlich arbeitsuchend, vorab telefonisch und dann anschließend vorstellig werden.

    Es könnte ja auch sein, dass Jemand zum Spaß für einen Anderen eine Arbeitslosenmeldung abgibt, die ja dann auch ihre Gültigkeit erlangen würde.

    Natürlich könnte man jetzt gegen die Sperre einen Widerspruch stellen, jedoch gehe ich davon aus, dass er keine Früchte tragen würde.

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