Hallo erstmal und danke im vorraus für alle antworten
Ich bin seit ein paar monaten Arbeitslos und bekomme Alg I. Ich war bereits vor meiner Arbeitslosigkeit mit einem Einzelhandel nebenerwerbs Selbstständig. Nun überlege ich mir dieses Nebengewerbe zum Hauptgewerbe anzumelden, um mit das Überbrückungsgeld zu sichern.
Allerdings werde ich ab August auf Meisterschule gehen, und bekomme dafür auch Bafög (Schulungkosten) und Unterhalt.
Funktioniert dass, oder gibt das Ärger?
Ich meine, das müsst gehen, da ich beim Bafög bis zu 400€ Einkommen haben darf, und das Überbrückungsgeld und der Zuschlag zur Privaten KV nicht als Einkommen zählt, wenn ich mich nicht irre.
Mfg Michl
Hallo,
ist denn keiner da der mir eventuell helfen kannDa Du Deine Frage im falschen Forum gestellt hast, wird Dir dort auch keiner helfen können. Es geht Dir primär um Leistungen des Arbeitsamtes und nicht um BaföG...Keiner da der mir helfen kann/will
Wie auch immer - ich habe es verschoben.
Einen Anspruch auf Überbrückungsgeld dürftest generell nicht haben - schon allein deswegen, weil es diesen seit 2006 nicht mehr gibt. Ich nehme also mal an, Du meinst einen Existenzgründungszuschuss.um mit das Überbrückungsgeld zu sichern.
Wie du auf die Idee kommst, neben einer (Vollzeit-)Ausbildung einen Existenzgründungszuschuss in Anspruch zu nehmen kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Der Zuschuß hat zur Voraussetzung, daß Du durch eine hauptberufliche Tätigkeit Deine Arbeitslosigkeit beendest. Beides sehe ich bei Dir nicht: weder kann man angesichts der Ausbildung von einem Hauptberuf reden noch beendest Du durch die Selbstständigkeit Deine Arbeitslosigkeit.Nun überlege ich mir dieses Nebengewerbe zum Hauptgewerbe anzumelden, um mit das Überbrückungsgeld zu sichern.
Allerdings werde ich ab August auf Meisterschule gehen, und bekomme dafür auch Bafög (Schulungkosten) und Unterhalt.
Insofern sehe ich bei der Beantragung des Zuschusses eher schwarz.
Gruß!
Hallo,
Danke fürs Verschieben.
Ja ich meine Existenzgründerzuschuss.
Ich habe geplant meine Arbeitslosigkeit zum 1.7. durch die Aufnahme einer Hauptberuflichen Selbständigkeit zu beenden.
Des weiteren werde ich so ab 15.8. eine Teilzeit Meisterschule besuchen, die Allerdings so große Vollzeitblöck beinhaltet, dass ich anspruch auf Unterhalt habe. (Das ist schon schriftlich gesichert.)
Nun nochmal zur Kernfrage, kann ich mir beide Förderungen sicher, oder gibt das Ärger.
Mfg Michael
Hallo,
Wie bereits gesagt sehe ich da eher schwarz. Aber letztendlich kann das nur das Arbeitsamt entscheiden. Du solltest dort also vorsprechen.kann ich mir beide Förderungen sicher
Gruß!
Hallo,
ja, aber wenn wir jetzt mal annehmen, ich bekomme den Existenzgründer Zuschuss, wäre es dann Betrug oder ähnliches, wenn ich auch noch Bafög bekomme?
Mfg Michael
Hallo,
die Frage stellt sich doch gar nicht. Du bist beim Arbeitsamt sowieso verpflichtet, Deine Einnahmen offen zu legen - betrug wäre es, wenn Du nicht das BaföG angibst.
Gruß!
Zu Beginn der Selbständigkeit bekomme ich noch kein Bafög
daher kann ich es ja nicht angeben
Hallo,
Du bekommst kein BaföG zu Beginn Deiner Selbstständigkeit, weißt doch aber schon jetzt, daß Du welches bekommst bzw. welches beantragt hast. Das mußt Du gegenüber dem Arbeitsamt angeben.
Gruß!
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