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Thema: Beendigung der Ausbildung..von letzem Gehalt oder nach Gehalt Industriekauffrau ?

  1. #1
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    Standard Beendigung der Ausbildung..von letzem Gehalt oder nach Gehalt Industriekauffrau ?

    Nach Beendigung der Lehre arbeistlos melden...
    wird das Arbeitslosengeld nach dem Einkommen während der Ausbildung berechnet, oder nach dem Gehalt das man z.Bsp. als Industriekaufrau erhalten würde.
    Habe den Satz im u.g. Absatz nicht wirklich verstanden.
    Was bedeutet..DAS ERZIELTE beitragspflichtige Arbeistentgelt ?
    Also wird doch nicht vom "Lehrgeld " berechnet ?
    Vielen Dank für Antworten.


    Höhe des Arbeitslosengeldes bei Auszubildenden
    Auch Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei ihnen wird das erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt. Gab es während der Ausbildung eine Zeit, während der keine Ausbildungsvergütung gezahlt wurde, wird ein vergleichbares tarifliches Entgelt für die Berechnung herangezogen.

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Was bedeutet..DAS ERZIELTE beitragspflichtige Arbeistentgelt ?
    Die Ausbildungsvergütung. Das ist im Normalfall die Berechnungsgrundlage.

    Gruß!

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