Hallo,
ich bin ab dem 20. Mai arbeitslos, habe mich heute auch bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitslos gemeldet.

Nun hätte ich einen Frage, wie bei mir der Bemessungszeitraum ermittelt wird.

Also, mein letztes Arbeitsverhältnis endete aufgrund Befristung zum 30. Juni 2009. Allerdings habe ich ab dem 16. März 2009 von meinem Arbeitgeber kein Gehalt mehr bekommen, da ich seit dem 02. Februar 2009 arbeitsunfähig war. Die Arbeitsunfähigkeit war durchgehend bis zum 19. Mai 2010, also morgen.

Insgesamt beschäftigt war ich bei meinem letzten Arbeitgeber vom 01. Januar 2008 bis 30. Juni 2009.

Welchen Zeitraum wird die Arbeitsagentur dann jetzt für die Berechnung meines Bemessungszeitraum festlegen? Im März 2009 habe ich noch eine Sonderzahlung/Einmalzahlung erhalten, wird diese anteilig berücksichtigt?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!