Hallo Zusammen,
trotz Recherceh konnte mir leider niemend so richtig helfen.
Ich beziehe seit dem 01.01.2010 ALG 1. Die Bezugsdauer läuft bis zum 30.10.2010.
Nun fange ich eine Weiterbildungsmaßnahme mit Bildungsgutaschein an, die am 10.05.10 beginnt und bis zum 08.03.10 läuft.
Meine Frage:
Bekomme ich während dieser Zeitspanne der Weiterbildung weiterhin mein ALG 1?
Ich bedanke mich im Voraus
Hallo,
Du meintest bestimmt bis 08.03.2011 oder?
Also, Dein ALG 1 läuft ganz genauso weiter wie bisher nur wenn Du Deine Weiterbildung mit Bildungsgutschein machst verlängert sich Dein Anspruch von AL1 um jeweils 2 1/2 Tage pro Woche der Weiterbildung.
Ich hoffe geholfen zu haben.
lg
luxi
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