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Thema: Sperrfrist

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    7

    Standard Sperrfrist

    Hallo miteinander,
    wenn man zwischen Kündigung/Arbeitsende und Meldung beim A-Amt einen zweimonatigen Auslandsaufenthalt legen will, kann sich dann die Sperrfrist verlängern? Man bekommt ja eh schon drei Monatefür die Kündigung.

    Gruß von
    füxchen

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    2.001

    Standard

    Du musst die Meldung beim Arbeitsamt unverzüglich machen, das bedeutet 3-7 Tage nach Kenntnis über die Kündigung bzw. deiner Eigenkündigung. Tust du das nicht, handelt es sich um ein Meldeversäumnis, dafür wird dann nochmal 1 Woche Sperrzeit aufgebrummt.

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