Hallo miteinander,
wenn man zwischen Kündigung/Arbeitsende und Meldung beim A-Amt einen zweimonatigen Auslandsaufenthalt legen will, kann sich dann die Sperrfrist verlängern? Man bekommt ja eh schon drei Monatefür die Kündigung.
Gruß von
füxchen![]()
Du musst die Meldung beim Arbeitsamt unverzüglich machen, das bedeutet 3-7 Tage nach Kenntnis über die Kündigung bzw. deiner Eigenkündigung. Tust du das nicht, handelt es sich um ein Meldeversäumnis, dafür wird dann nochmal 1 Woche Sperrzeit aufgebrummt.
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