hallo,
ich habe folgende frage, mein arbeitsvertrag läuft am 15.08.2010 aus, ich hatte aber von meinem vorherigen arbeitgeben nach einem prozess noch 3 jahre zusätzlich ein teil meines vorherigen gehlates bezogen, dieses lief am 31.01.2010 aus. werden beide gehälter für die berechnung des arbeitlosengeldes herangezogen oder nur das letzte gehalt.
bis zum 31.01.2010 hatte ich die steuerklassen 3 und 5 , nach dem wegfall des einen gehlates nur noch 3.
für eine entsprechende information wäre ich sehr dankbar.
Es zählt das sozialversicherungspflichtige Entgelt aus den 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Wenn diese Beträge nach noch hinein fallen, gehören sie mit zur Berechnung.
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