Hab da eine Frage wegen der Höhe von ALGI.
Soweit ich weiß, wird das ja aus dem Durchschnitt des Einkommens der letzten 12 Monate errechnet. Wenn ich jetzt nach Beendigung der Arbeit und vor der Meldung beim Arbeitsamt zwei Monate wegfahre, d.h. kein Einkommen beziehe,werden diese beiden Monate dazu- bzw. abgerechnet. Denn dann würde ja das Durchschnittseinkommen weniger werden, da ja nur für 10 Monate Geld verdient wurde. Weiß da jemand Bescheid?
Viele Grüße
füxchen
Hallo,
wenn Du das so wie beschrieben machst, ist erstmal nicht die Höhe des ALG von Interesse, sondern die Länge der zu erwartenden Sperre.
Ansonsten wirken sich die beiden Monate nicht auf die Höhe des ALG aus. Entscheidend dafür ist
Gruß!das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben;
Hallo Hoppel,
wie meinst du das? Kann es sein, dass sie die Sperrzeit dann verlängern?
Grüßle
füxchen
Hallo,
ja.
Gruß!
Hallo Hoppel,
da muß ich doch noch mal genauer nachfragen: inwiefern können sie die Sperrzeit verlängern. Ist es verboten einen Auslandsaufenthalt vor Anmeldung zu machen oder warum haben sie dann das Recht mir noch mehr als drei Monate drauf zu drücken?
Gruß
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