Hallöchen,
werde demnächst arbeitslos (ich werde kündigen) und wollte mal wissen, ob bei ALG1 auch schon eigenes Vermögen angerechnet wird. Und wie sieht es aus wenn man verheiratet ist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, zählt das mit? Außerdem wollte ich noch was zur Sperrfrist wissen: ich will zunächst nach Arbeitsende zwei Monate ins Ausland. Habe da im Forum etwas gelesen, dass das angerechnet bzw abgerechnet wird - das kann doch nicht sein, oder?
gruß von füxchen
Nein, eine Vermögensanrechnung findet nicht statt, nur das laufende Einkommen ist interessant. Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Lohnsteuerklasse und damit auch auf die Höhe des ALG.
Wenn Du eine Sperrzeit bekommst, heißt das nicht, dass Du der Arbeitsagentur nicht zur Verfügung stehen musst. Tust Du dies nicht, kann die Sperrzeit erweitert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Amt einen zweimonatigen Auslandsaufethalt genehmigt, es sei denn, er dienst nachweislich zu Bewerbungszwecken etc.
Hallo Pikary,
danke für deine Antwort.
Nochmal zur Sperrfrist - ich will mich ja erst nach den zwei Monaten Ausland bei der Arbeitsagentur anmelden. Die können mir ja nicht verbieten weg zu fahren, wenn ich nicht bei denen gemeldet bin.
Gruß füxchen
Lesezeichen