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Arbeitslosengeld1 und Vermögen

Arbeitslosengeld (Förderung und soziale Themen)

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 19:00
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Registriert seit: 06.04.2010
Beiträge: 7
Standard Arbeitslosengeld1 und Vermögen

Hallöchen,
werde demnächst arbeitslos (ich werde kündigen) und wollte mal wissen, ob bei ALG1 auch schon eigenes Vermögen angerechnet wird. Und wie sieht es aus wenn man verheiratet ist oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, zählt das mit? Außerdem wollte ich noch was zur Sperrfrist wissen: ich will zunächst nach Arbeitsende zwei Monate ins Ausland. Habe da im Forum etwas gelesen, dass das angerechnet bzw abgerechnet wird - das kann doch nicht sein, oder?
gruß von füxchen
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 01:20
Benutzerbild von Pikary
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Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Burgdorf/ Hannover
Beiträge: 1.916
Standard

Nein, eine Vermögensanrechnung findet nicht statt, nur das laufende Einkommen ist interessant. Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Lohnsteuerklasse und damit auch auf die Höhe des ALG.

Wenn Du eine Sperrzeit bekommst, heißt das nicht, dass Du der Arbeitsagentur nicht zur Verfügung stehen musst. Tust Du dies nicht, kann die Sperrzeit erweitert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Amt einen zweimonatigen Auslandsaufethalt genehmigt, es sei denn, er dienst nachweislich zu Bewerbungszwecken etc.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 08:56
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Registriert seit: 06.04.2010
Beiträge: 7
Standard

Hallo Pikary,
danke für deine Antwort.
Nochmal zur Sperrfrist - ich will mich ja erst nach den zwei Monaten Ausland bei der Arbeitsagentur anmelden. Die können mir ja nicht verbieten weg zu fahren, wenn ich nicht bei denen gemeldet bin.

Gruß füxchen
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Stichworte
arbeitslosengeld1 , sperrfrist , verheiratet , vermögen

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