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Thema: Mehrere Jobs, wie wird ALG1 berechnet?

  1. #1
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    Standard Mehrere Jobs, wie wird ALG1 berechnet?

    Ich bin bei 4 Firmen angestellt. Bei der ersten Firma bin ich seit 18 Jahren auf 20 Std. wöchentlich angestellt (Brutto € 1.160,00,Netto 706,97 €) Bei dieser Firma droht demnächst die Kündigung.
    Bei den anderen Dreien arbeite ich seit 6 Jahren insgesamt 30 Std. im Monat (Brutto 3 x 70,00 €, Netto 3 x 47,93 €). Die Arbeitszeit dort kann ich auch in die Abendstunden verschieben, bin also vermittelbar.

    Bekomme ich ohne Probleme aus der ersten Beschäftigung ALG1?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld basiert nicht auf der Anzahl der Beschäftigungen. Wenn Du ein Einkommen von 1160 Brutto hast, dann handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, aus der auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Da Du dort auch schon mehr als 12 Monate arbeitest, ist auch die Anwartschaftszeit erfüllt. Demnach bekommst Du aus dieser Beschäftigung auch Arbeitslosengeld. Das Einkommen aus den anderen Beschäftigungen wird aber auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sofern es in der Summe 165 € übersteigt.

  3. #3
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    165 € brutto oder netto?

    Übrigens sind die anderen Beschäftigungen auch sozialversicherungspflichtig.

  4. #4
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    Weiß das niemand?

  5. #5
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    Wenn das hier niemand weiß, an wen kann ich mich dann wenden?

  6. #6
    Administrator Avatar von Pikary
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    So ist das dem Formular für das Nebeneinkommen zu entnehmen, welches bei Nebeneinkünften abzugeben ist:

    1)
    Anzugeben sind alle Einnahmen, die unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erarbeitet wurden (auch vermögenswirksame Leistungen); dazu gehört auch der Wert von Sachbezügen (Arbeitsentgelt i. S. des § 14 SGB IV). Wird ein (Brutto-)Arbeitsentgelt erzielt, das innerhalb der Gleitzone (400,01 € bis 800,00 € mtl.) liegt, ist das nach der besonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt zu bescheinigen.
    2)
    Nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge.
    3)
    Dauerte die Tätigkeit länger als eine Kalenderwoche, kann der Zeitraum der Tätigkeit (z.B. 1.3. - 31.3.09) eingetragen werden, wenn die geleisteten Arbeitsstunden in jeder Kalenderwoche gleich hoch waren. In den anderen Fällen (nicht gleich bleibende Stundenzahl) sind die Eintragungen nach Kalenderwochen (z.B. 2.3. - 8.3.09 = 10. Kalenderwoche) getrennt vorzunehmen.
    Es ist also bei diesen 165 € vom Nettowert auszugehen.

  7. #7
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    Danke Pikary, ich komm nur auf 143,79 netto. Dann brauch ich je keins von den kleinen Jobs kündigen

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