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Thema: Anspruch auf Alg

  1. #1
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    Standard Anspruch auf Alg

    Hallo miteinander,

    ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir diese jemand beantworten kann.
    Also,

    Ich wurde, aus arbeitstechnichen Gründen, sprich Mangel an Arbeit, zum 31.03. gekündigt. In dieser Firma habe ich dann letztendlich nur 1 Monat gearbeitet.
    Bei meinem vorletzten Arbeitgeber habe ich selber gekündigt und zwar zum 28.02..
    Meine Frage ist nun, bekomme ich eine Sperrfrist, auf Grund dessen, das ich selber gekünigt habe und anschließend nur einen Monat wieder in Arbeit und Brot war?. Oder spielt das keine Rolle, da ich noch nie Arbeitlos war.

    Vielen Dank für Infos vorab

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    sofern die Eigenkündigung nicht ohne gute Gründe erfolgte kann durchaus eine Sperre verhängt werden.

    Gruß!

  3. #3
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    Frage

    Das würde ja dann bedeuten das ich nach einer eigenen kündigung beim arbeitgeber wieder 12 monate in lohn und brot stehen müsste. Oder sehe ich das Falsch

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Alg i

    Hallo, bin aus einem unbefristeten AV in der Probezeit fristlos gekündigt worden, hatte aber gleich wieder Arbeit, allerdings ein auf 2 Jahre befristetes, was ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen-ärztliches Attest liegt vor-gekündigt habe. Bekomme ich eine Sperrfrist weil ich aus einem unbefristeten in einen befristeten gegangen bin oder zählt die Probezeit als eine Art Befristung? Hiiiiiiilfe

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