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Thema: Sperrzeit in den Schulferien?????

  1. #1
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    Standard Sperrzeit in den Schulferien?????

    Bin seid 16.02. arbeitslos und habe bis 11.05.10 eine Sperre,weil ich selber gekündigt habe.
    Meine Betreuerin hat mir eine Weiterbildung angeboten ab 29.03.2010 von 8:00-12:15 für 5 Monate in Nürnberg (45km entfernnt von daheim).Habe kein Auto. Bin Mutter von zwei wundevollen Söhnen ( 9 , 5 ). Kann leider keine Kinderbetreuung für die Kinder finden die Sie in Kiga und Schule begleiten. Osterferien stehen vor der Tür!!!! Meine Betreuerin möchte mir für die Ferien aus mangelhafter Kinderbetreuung und meiner nicht Verfügbarkeit in den Ferien das Arbeitslosengeld kürzen obwohl ich es noch gar nicht erhalte. Laufe aber als formulär als Arbeitslosengeldbeziehende.
    Wer kann mir die Frage beantworten! Hat Sie überhaupt das Recht mir in den Ferien das ALg 1 kürzen?

  2. #2
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    Hallo,

    prinzipiell kann auch während einer Sperre eine Kürzung erfolgen, die dann wirksam wird, wenn die Sperre aufgehoben ist. Dann wirst Du also weniger Geld bekommen.

    Was mir unklar ist, ist der Grund der Kürzung. Sofern Du alleinerziehend bist und nachweisbar keine Betreuung für die Kinder gefunden hast ist eine Kürzung allein deswegen kaum möglich. Es muß da also mehr dahinter stecken...

    Gruß!

  3. #3
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    Ich bin zum Glück nicht alleinstehend. Bin verheiratet, mein MAnn ist Kraftfahrer und ist auch 24 Std. unterwegs.
    Ich habe mit meiner Betreuerin mich tel.unterhalten und habe ihr klar gemacht ,dass ich ab 8:00-13:00 arbeiten kann . In den Ferien muss ich halt selber für die Kinderbetreuungskosten aufkommen. Es ist nict wenig. Das Stichwort war bei der Betreuerin aaaaaaahhhhh in den Ferien wird es schwierig also können wir da Sperre machen. Soll ich jetzt ihr mitteilen , dass ich Nachts arbeiten kann und meine Nachbarin oben auf die Kinder hören soll????

  4. #4
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    Ich bin zum Glück nicht alleinstehend. Bin verheiratet, mein MAnn ist Kraftfahrer und ist auch 24 Std. unterwegs.
    Ich habe mit meiner Betreuerin mich tel.unterhalten und habe ihr klar gemacht ,dass ich ab 8:00-13:00 arbeiten kann . In den Ferien muss ich halt selber für die Kinderbetreuungskosten aufkommen. Es ist nict wenig. Das Stichwort war bei der Betreuerin aaaaaaahhhhh in den Ferien wird es schwierig also können wir da Sperre machen. Soll ich jetzt ihr mitteilen , dass ich Nachts arbeiten kann und meine Nachbarin oben auf die Kinder hören soll????
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  5. #5
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    Hallo,

    hast du bei dem Jugendamt schon mal nachgeforscht, ob hier eine Kinderbetreuung ermöglicht wird?

    Ansonsten Widerspruch gegen die erneute Sperre einlegen.

    Gruß!

  6. #6
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    Ich möchte ja nur wissen ob es gerechtfertigt ist von der Betreuerin mir das ALG 1 zu kürzen wegen Ferien. Die Antwort auf diese Frage habe ich auch beim Arbeitsrechtamt gesucht. Da heist es bitte beim Anwalt und nur dann wenn Sie Sozialrechtscutz in der Rechtsschutzversicherung haben.
    Jugendamt war ich heute auch. Betreuung von 7 bis 8 Uhr ist schwierig aber Ferien geht evtl. schon.
    Wer weiss die Antwort auf meine so schwere Frage???????

  7. #7
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    Hallo,

    eigentlich habe ich Dir doch schon geantwortet:

    nachweisbar keine Betreuung für die Kinder gefunden hast ist eine Kürzung allein deswegen kaum möglich. Es muß da also mehr dahinter stecken...
    und

    Ansonsten Widerspruch gegen die erneute Sperre einlegen.
    Die einschaltung eines Rechtsanwaltes wäre etwas verfrüht - die Sperre oder Kürzung ist ja noch nicht einmal ausgesprochen worden...

    Gruß!

  8. #8
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    Hallo!


    Danke!


    Gruß

  9. #9
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    Hallo noch mal!
    Heute habe ich einen Schreiben von Arbeitsamt bekommen wo drin ausdrüglich steht. Ich hätte dem Arbeitsamt mitgeteilt,dass ich für die Osterferien keine Kinderbetreuung habe und deswegen wird mir für die Zeit kein Arbeitslosengeld bezahlt. Ich werde auf jeden Fall einen Widderspruch schreiben. Siehst du es liegt nur an der mangelnder Kinderbetreuung!!! Ich finda es so frech!!!!

  10. #10
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    Hallo,

    lege in jedem Fall Widerspruch ein und melde Dich dann wieder.

    Gruß!

  11. #11
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    Hallo!

    Die Sache ist ja die,,, dass ich ja für die Zeit von 29.03.10-09.04.2010 kein AlG1 bekomme obwohl ich eine Sperre bis 10.05.10 sowieso habe! blöd oder???? In dem Brief von Sammstag steht noch drin ,dass ich nach diesen 2 Wochen weiter ganz normal ALG 1 bekomme. Wiederspruch ist überflüßig oder???????????????????

  12. #12
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    Hallo,

    nein, der Widerspruch ist nicht überflüssig. Wenn in dem Schreiben steht, daß Du nach der Sperre weiterhin einen Anspruch auf ALG II hast, ist das eher grundsätzlich gemeint. Nach Deinen Beschreibungen dürfte sich die neue Sperre an die alte anschließen, Du also nicht ab dem 10.05. wieder ALG II bekommen, sondern erst 14 Tage später.

    Gruß!

  13. #13
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    Hallo!

    Du sagst immer ALG 2. Ich bekomme aber ALG 1. Gibt es da einen Unterschied?
    Ich muss dem Arbeitsamt schrifftlich Kinderbetreungszeiten mit Widerspruch vorlegen d.h das die Kinderbetreuung für die Zeit sichergestellt ist. Das ist für mich kein Problem. Der kleine Kiga und der große geht gerne in sein Hort,da brauche ich ihn nicht voranmelden.

  14. #14
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    Mein Wiederspruch ist durch!!!! Ich habe gewonnen!!!!

  15. #15
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    Na siehste...

  16. #16
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    Hallo Hoppel! Danke für diene super Tips!!!!

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