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Thema: Urlaub

  1. #1
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    Standard Urlaub

    Hallo an alle Leser,

    mein Mann ist nun seit 16.03.10 arbeitslos und hat in Kürze einen Termin beim Arbeitsamt.

    Wir habe im Dezember 2009 eine 3- wöchige Urlaubreise - für Juni 2010- gebucht und keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen.

    Können wir uns Hoffnung auf die Reise machen, oder gewährt das Arbeitsamt diesen urlaub evtl. nicht?

    Vielleicht kann hier ja jemand von seinen Erfahrungen berichten.

    Liebe Grüße, Melody

  2. #2
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    Hallo,

    prinzipiell müßt Ihr für das AA erreichbar sein, einen Urlaub im herkömmlichen Sinn gibt es bei Bezug von ALG nicht. Ihr könnt aber für max. 3 Wochen Urlaub machen, wenn Ihr diesen VORHER beantragt. Die Genehmigung DARF nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird.

    Einen Rechtsanspruch auf Genehmigung habt Ihr nicht.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel,

    könnte man da evtl. auf Kulanz hoffen?
    Zum Zeitpunkt der Buchung war ja noch nicht die Rede von Arbeitslosigkeit und wir haben bereits 1070,- € angezahlt....

    LG Melody

  4. #4
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    Hallo,

    ja, sofern Du die Anzahlung zu einem Zeitpunkt nachweisen kannst, zu dem Ihr noch nichts von der Arbeitslosigkeit gewußt oder geahnt habt.

    Ich würde Euch jedoch empfehlen, den Urlaubsantrag rechtzeitig zu stellen, damit nicht ausgerechnet für den Urlaubszeitraum irgendeine Maßnahme für Deinen Mann geplant wird. Auch würde ich Euch raten, das ganze schriftlich (und nicht mündlich!) zu machen - das gibt Euch dann die erforderliche Rechtssicherheit.

    Gruß!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ja, sofern Du die Anzahlung zu einem Zeitpunkt nachweisen kannst, zu dem Ihr noch nichts von der Arbeitslosigkeit gewußt oder geahnt habt.

    Ich würde Euch jedoch empfehlen, den Urlaubsantrag rechtzeitig zu stellen, damit nicht ausgerechnet für den Urlaubszeitraum irgendeine Maßnahme für Deinen Mann geplant wird. Auch würde ich Euch raten, das ganze schriftlich (und nicht mündlich!) zu machen - das gibt Euch dann die erforderliche Rechtssicherheit.

    Gruß!

    Danke, so werden wir es machen!

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