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Thema: Sperrzeit?

  1. #1
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    Standard Sperrzeit?

    Guten Morgen,

    man hörte in jüngster Vergangenheit in den Medien von Fällen, in denen ungeliebten Mitarbeitern wg. angeblicher Diebstähle gekündigt wurde.
    Dies ist am vergangenen Montag nun auch meinem Mann passiert.
    Er arbeitete seit 12/05 in einem gastronomischen Betrieb und bemerkte bereits seit geraumer Zeit, dass er keine Unterstützung durch die Führung mehr erfahren hat. Er wurde z.B. bei Dienstbesprechungen ausgeschlossen b.z.w. nicht eingeladen e.t.c..

    Nun wurde ihm eine fristlose Verdachtskündigung ausgeprochen, da ihm unterstellt wird, die Wollmütze (!) eines Kollegen entwendet zu haben.

    Ich möchte nur kurz bei der Sachfrage bleiben, ob er nun mit einer Sperrzeit beim AlG zu rechnen hat. Aus der Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers geht hervor, dass es sich bei der ausserordentlichen Kündigung NICHT um vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers gehandelt hat.

    Nun wird im Antrag auf AlG nach den Gründen der Kündigung gefragt. Was soll er da sagen? Er will sich ja nicht belasten, da er angibt, die Mütze nicht gestohlen zu haben.

    Er ist auf einer Seite auch froh, dass er -wenn auch gezwungenermassen- aus dem Betrieb heraus ist, da er dort längst nicht mehr glücklich war und nun die Chance auf eine bessere Stelle hat. Nur haben wir Bedenken, dass das AlG für eine Weile gesperrt werden könnte....

    Was gibt man da -bei Nachfrage- als Begründung an?

    Viele Grüße, Melody

  2. #2
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    Hallo,

    was wurde denn als Grund für die außerordentliche Kündigung vom Arbeitgeber angegeben?

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel,

    er soll die Mütze eines Kollegen entwendet haben.

    LG Melody

  4. #4
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    Hallo,

    dann ist in jedem Fall mit einer Sperre zu rechnen, wenn dein Mann sich nicht wehrt, weil er die Kündigung durch den Diebstahvorwurf sonst selbst verursacht hat.

    Insofern sollte Dein Mann 1. sich auch in Hinblick auf eventuell später benötigte Arbeitszeugnisse die Einschaltung eines Fachanwaltes überlegen und 2. gegenüber dem AA seine Sicht der Dinge konkret darlegen (wobei dies kaum dazu führen dürfte, eine Sperre zu verhindern, sofern nicht Punkt 1 gegenüber dem AA nachgewiesen wurde).

    Gruß!

  5. #5
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    Hallo Hoppel,

    er beabsichtigt eine Kündigungsschutzklage einzureichen, da er den Diebstahl nicht begangen hat und es sich um eine reine Verdachtskündigung handelt.

    Übrigens kann er sich sein (wohlwollendes) Arbeitszeugnis in der kommenden Woche abholen. Das hat ihm der Arbeitgeber zugesagt.

    Was ist nun zu beachten?
    Im Antrag auf AlG wird nach dem Kündigungsgrund gefragt.
    Was schreibt man da nun am besten?

    Man muß sich ja kaum selber belasten....

    Aus der Arbeitsbescheinigung fürs AA geht übrigens KEIN Selbstverschulden hervor.

    LG Melody

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