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Thema: Sperrzeit bei Meldepflicht

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    14.03.2010
    Beiträge
    1

    Standard Sperrzeit bei Meldepflicht

    Aufgrund das ich über keinen festen Wohnsitz verfüge.Und ich die Möglichkeit von einer Freundin bekommen habe mich bei Ihr Polizeilich zu melden, für Postanschrift um nun nach meiner Kündigung Arbeitslosengeld zu Beantragen. Habe ich vom Amt auferlegt bekommen Täglich auf dem Arbeitsamt vor zu sprechen. Ist es wirklich Rechtens das ich dieses tun muss?

  2. #2
    Super-Moderator
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    Ort
    Berlin
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    1.936

    Standard

    Hallo,

    da Du täglich für das Amt erreichbar sein mußt, die Meldeadresse aber nur eine Scheinadresse ist, ist die Auflage, täglich vorzusprechen, rechtens.

    Gruß!

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