-
Anspruch auf ALG
Hallo,
meine Freundin hat folgende Situation:
ihr wurde jetzt zum 01.07.2010 gekündigt und sie hat sich an einer Fachoberschule beworben an der sie ein technisches Praktikum vorweisen muss.
Das Praktikum soll über 4 Wochen laufen und ist unentgeltlich.
Wenn Sie sich vom 01.07.-05.08 (das ist Schulbeginn) arbeitslos meldet, bekommt sie dann ALG oder hat sie keinen Anspruch darauf?
In einigen Foren steht das man dann keinen Anspruch hat und in anderen Foren widerrum steht genau das Gegenteil..... 
Ich hoffe ihr könnt mir und meiner Freundin helfen. Vielen Dank schon mal.
-
Hallo,
da Du nichts über die bis zur Kündigung ausgeübten arbeitslosenversicherungspflichtigen Tätigkeiten geschrieben hast kann ich auch nicht einschätzen, ob ein Anspruch auf das ALG vorliegt oder jnicht.
Gruß!
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
Foren-Regeln
Lesezeichen