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Thema: Minijob ein Muss?

  1. #1
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    Standard Minijob ein Muss?

    Es geht da um einen Minijob, der mir von der Arbeitsagentur vorgeschlagen wurde und den ich annehmen soll, obwohl ich gerade mal erst im fünften Monat arbeitslos bin.
    Ich hatte vorher eine Teilzeitstelle mit 430 Euro Einkommen. Also eine versicherungspflichtige Stelle.
    Mein Arbeitslosengeld beträgt nur 200 Euro, aber....... und das ist das weitaus Wichtigere... meine Krankenkasse (Pflichversicherung) wird von der Arbeitsagentur getragen
    Bei dem vorgeschlagenen Minijob 400 Euro müsste ich ja die Krankenkasse selber zahlen, da bliebe ja kaum noch etwas übrig.
    Bei dem Vermittlungsvorschlag befindet sich auch eine Rechtsbelehrung.

    Meine Fragen sind ......Bin ich verpflichtet diese Stelle anzunehmen? Bleibe ich weiterhin arbeitslos gemeldet?
    Wer trägt dann die Kosten für meine Krankenkasse?.........Fällt das Arbeitslosengeld ganz weg.......oder wie wird das mit dem Minijob verrechnet?. Theoretisch hätte ich doch die Chance noch einen versicherungspflichtigen Job zu finden...welche mir aber durch die Aufnahme dieses Minijobs verbaut wird.

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  2. #2
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    Hallo,

    würde das ALG I bei Annahme des MiniJobs wegfallen, Du also keine Leistungen mehr bekommen?

    Gruß!

  3. #3
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    Bei dem Job handelt es sich um ein Einkommen von 384 Euro. Zieht man jetzt die abzugsfreien 165.- Euro ab blieben noch 219 Euro übrig. Arbeitslosengeld bekomme ich aber nur 200 Euro. Das hieße, dass die Leistung ganz wegfallen würde. Vermutlich wird dann auch meine Pflichtversicherung der Krankenkasse wegfallen.
    Ich habe heute schon die Hotline der Arbeitsagentur angerufen aber auch dort konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich bekomme einen Rückruf der zuständigen Abteilung innerhalb zwei Werktage. Toll!!!!!!
    Vorstellen soll ich mich aber umgehend !!!!
    Bei einem Anruf meiner zuständigen Krankenkasse wurde mir gesagt, ich müsse mich dann mit 140 Euro monatlich freiwillig versichern. Das kann es ja wohl nicht sein...oder?
    Ich habe das Gefühl, man will mich auf diese Weise dazu bringen mich beim Arbeitsamt abzumelden um die Statistik zu schönen.
    Ich muss noch dazu sagen, das ich bald 56 Jahre alt werde und das erste mal in meinem Leben arbeitslos gemeldet bin:-(

  4. #4
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    Hallo,

    eigentlich sehe ich das ganze nicht so pessimistisch wie du. Wenn Du kein weiteres Einkommen als die 400 € hast, kannst du aufstockendes ALG II beantragen und bekommst dort die entsprechenden Leistungen - inklusive der Krankenversicherung.

    Gruß!

  5. #5
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    Aufstockendes ALG II kann ich eben nicht beantragen, da ich über Mieteinkünfte und Erspartes verfüge.
    Aber ich habe jahrelang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und sehe nicht ein, wegen eines Minijobs die Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu versäumen und mich bis zur Rente freiwillig selbst in der Krankenkasse versichern zu müssen.
    Deshalb waren ja meine Hauptfragen:
    Muss ich einen vom Arbeitsamt angebotenen Minijob annehmen, wenn mir dadurch soziale Nachteile entstehen?
    Kann man mich durch Rechtsbelehrung dazu zwingen mich dort zu bewerben?

  6. #6
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    Hallo,

    ok, dann sieht die Lage natürlich anders aus.

    Aber ich habe jahrelang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und sehe nicht ein
    Das ist kein Argument (auch wenn ich es rein menschlich verstehe). Die ALV ist eine Solidarversicherung. Das heißt, Du erwirbst keine höheren Ansprüche durch eine längere Einzahlung in die ALV. Im Prinzip ist das vergleichbar mit einer Feuerversicherung: Du kannst 30 Jahre dafür bezahlen und bekommst dennoch im Falle eines Feuers keine höheren Leistungen für den Schaden.

    Muss ich einen vom Arbeitsamt angebotenen Minijob annehmen, wenn mir dadurch soziale Nachteile entstehen?
    Ja.

    Der von Dir monierte "soziale Nachteil" besteht ausschließlich darin, daß nicht mehr das Arbeitsamt (also der Steuerzahler) für Deine Krankenversicherung aufkommt, sondern Du selbst dafür sorgen mußt. Das ist aber in dem Augenblick kein "sozialer" Nachteil mehr, wenn Du eigene Einnahmen aus Vermögen und Mieteinnahmen (also auch Wohneigentum) hast. Ehrlich gesagt kann ich daran auch nichts Verwerfliches sehen.

    Kann man mich durch Rechtsbelehrung dazu zwingen mich dort zu bewerben?
    Ja. Im Prinzip ist jede Beschäftigung als zumutbar anzusehen. Einziger Ablehnungsgrund wären sittenwidrige oder gesundheitlich schädigende Beschäftigungen.

    Ich verstehe zwar einerseits Deinen Frust, bin aber andererseits durchaus der Meinung, daß jemand mit Vermögen und Wohneigentum nun nicht unbedingt auf Sozialleistungen angewiesen ist.

    Gruß!

  7. #7
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    kann es sein, dass Du hier nicht zwischen ALG1 und ALG II unterscheidest.
    Soweit mir bekannt ist, spielt es bei ALG1 keinerlei Rolle ob jemand über Mieteinkünfte oder Erspartes verfügt, sondern ob er lange genug vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand.
    Gleiches Recht für alle...oder.? Jemand der 1000 Euro Arbeitslosengeld bekommt kann locker einen 400 Euro Job annehmen ohne dass ihm sein Arbeitslosengeld ganz gestrichen wird. Ergo bleibt er auch weiter in der Krankenkasse pflichtversichert. Bei mir aber bleibt von der minimalen Leistung nach Abzug des anzurechnenden Einkommens nix mehr übrig und die KK fällt flach. Was ich an Ersparten habe tut bei ALG1 gar nix zur Sache. das interssiert nur bei ALG II
    Und soviel Mieteinnahmen sind es nun auch wieder nicht, oder glaubst Du ich wäre aus Spaß an der Freud vor der Arbeitslosigkeit halbtags arbeiten gegangen:-(
    Ich jedenfalls glaube nicht , dass so etwas zulässig ist und werde Beschwerde beim Sozialgericht einreichen. Danke

  8. #8
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    Zitat Zitat von Wiesenkraut Beitrag anzeigen
    ...Theoretisch hätte ich doch die Chance noch einen versicherungspflichtigen Job zu finden...welche mir aber durch die Aufnahme dieses Minijobs verbaut wird.
    Auch nur theoretisch: Wieso wird Dir die Chance auf einen versicherungspflichtigen Job verbaut und wordurch?

  9. #9
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    Hallo,

    da ich mich gerade eben erst hier angemeldet habe, kommt mein Kommentar wahrscheinlich ein bisschen spät...

    Aber soweit ich weiss, besteht auch bei einem Minijob weiterhin eine Krankenversicherung. Zumindest hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung...
    Du kannst den Minijob aber auch - auf Antrag dem Arbeitgeber gegenüber - sozialversicherungspflichtig machen lassen, d.h. du musst dann einen eigenen Beitrag mit dem Arbeitgeber gemeinsam einzahlen.
    Erkundige dich da mal speziell bei der Kasse danach, denke, das dürfte kein Problem sein.

    Grüße
    Optimist

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