Das ALG berechnet sich nach den letzten 12 Monaten. Mein Vertrag läuft zum 1.8.10 aus. Wenn ich jetzt (01.10) mit meinem Mann die steuerklasse tausche (von V auf III) wird das auf das ALG anerkannt? 67% vom netto, ist das richtig, oder werden wircklich nur die letzten 12 Monate zugrunde gelegt? Danke für Infos
Hallo,
entscheidend ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Du in der letzten Beschäftigung vor Deines Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt hast. Das mit den 12 Monaten betrifft eher die sogenannte Anwartschaft.
Eine Lohnsteuerklassenänderung (was für ein Wort...) wirkt sich durchaus auf das ALG aus.
Gruß!
Danke, bestätigt meine Informationen. Habe ich denn bei der Lohnsteuerklassenänderung bestimmte Fristen einzuhalten - 6 Monate oder kann ich das auch noch kurzfristig vorher machen?
Ich habe vor, mich selbständig zu machen und die Existenzgründerförderung (noch so ein tolles Wort) zu beantragen. Diese errechnet sich nach dem Alg.
Mit Beginn der Selbständigkeit bin ich ja dann eh nicht mehr einer Steuerklasse zuzuorden. Hast du für mich noch ein paar Tipps? Ich will vor allem keine Fristen verpassen.
Danke!
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