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Thema: ALG I und Wohngeld

  1. #1
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    Beitrag ALG I und Wohngeld

    Hallo liebe Foris und Wissende

    Ich würde mich sehr freuen, ein paar Tipps und wissen zu erhalten.

    Aktuell bin ich einer ungünstigen Lage.
    Seit 3 Jahren berufstätig als Dipl.-Soz.päd. bei einem Facharzt mit Therapieausrichtung. Der Arbeitgeber ist knapp an der Zahlungsunfähigkeit. Bisher aber wurde das letzte Gehalt noch überwiesen, wenn auch verspätet. Die Luft ist jedoch dick und unangenehm.
    Ansonsten fühle ich mich nahe am Burnout, möchte jedoch mich mit meiner bereits begonnenen Weiterbildung eventuell beginnen vorsorglich selbstständig zu machen...dies schaffe ich jedoch nicht, solange ich in dem fast vollzeitlichem Umfang als Alleinerziehende berufstätig bin, obwohl ich es versucht habe.

    1.) Kann auch ich kündigen, entweder wg. der Gesundheit oder
    wenn weiterhin so, wg der Zahlungsunfähigkeit. Verliere ich dann den Anspruch auf ALG I?

    2.) Wie lange habe ich Anspruch auf ALG I? 1 1/2 Jahre?

    3.) Kann ich zusätzlich zu ALG I Wohngeld beantragen?

    Ich habe einen schulpflichtigen Sohn, erhalte selten Unterhalt vom Kindsvater (erst einmal seit vielen Jahren).

    Ich möchte nicht zwingend kündigen, aber wenn die Situation weiterhin sich zuspitzt, ist es auch psychisch kaum erträglich. Ich muss für meinen Haushalt und Sohn noch stabil und belastbar sein...

    Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal ganz herzlich!

    LG Tami

  2. #2
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    Hallo,

    Kann auch ich kündigen, entweder wg. der Gesundheit oder
    wenn weiterhin so, wg der Zahlungsunfähigkeit. Verliere ich dann den Anspruch auf ALG I?
    Mit dem Burnout würde ich vorsichtig sein, sofern dies nicht ärztlich festgestellt wurde. Damit meine ich nicht eine Feststellung seitens des Hausarztes - das wurde zumindest in meiner praktischen Arbeit in der Vergangenheit oft nicht akzeptiert, zumal dieses Krankheitsbild unscharf ist. Eher würde ich auf die unpünktliche Lohnzahlung fokussieren, da dies durchaus ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein kann. Allerdings reicht dafür nicht eine einmalige unpünktliche Zahlung, sondern nur eine fortgesetzte, die auch deutlich nach dem vereinbarten Zahlungstermin erfolgen muß.

    Wie lange habe ich Anspruch auf ALG I? 1 1/2 Jahre?
    Da Du nichts über Dein Alter und die Dauer des Jobs gesagt hast ist die Frage niocht einfach so zu beantworten. Eine entsprechende Tabelle findest Du hier.

    Kann ich zusätzlich zu ALG I Wohngeld beantragen?
    Grundsätzlich ja. Ob Du dann aber tatsächlich Wohngeld bekommst hängt von der ALG- und Miethöhe ab.

    Gruß!

  3. #3
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    Danke Hoppel für die Antwort

    Ich will nicht zwingend einen Burn-out "geltend" machen, nur
    es ist wirklich so, dass ich zunehmend erschöpfter und depressiver werde. Ich habe ein Art Weichteilrheuma, dass
    phasenweise - vor allem verbunden mit Stress - zu starken Muskelschmerzen führt, die ich momentan mit psychischer Belastung wegen Zukunftsängsten deutlich zu spüren bekomme und wogegen ich ständig Schmerzmittel nehmen muss. Aber wie gesagt, die Kündigung wegen der Gesundheit ist das allerletzte Mittel, ich würde eine Arbeitszeitverkürzung von der Stundenzahl her bevorzugen, ich mache meine Arbeit inhaltlich wirklich sehr gerne.

    Nun kann es aber geschehen, dass wie gesagt mein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und ich meine Arbeit auf diese Weise verliere oder kündigen muss, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Was dann? Ich habe zahlreiche Zahlungsverpflichtungen aus meinem bisherigen Alleinerziehendenkampf mit Studium u.a. angesammelt, bin auf jeden Euro angewiesen.

    Scheinbar habe ich - mein Alter ist 41 - nur Anspruch auf 1 Jahr ALG I, wenn ich das richtig sehe.

    Gibt es einen ganz grob angesetzten Betrag (geschätzt o.ä.), bei welcher Einkommensgrenze man kein Wohngeld mehr erhält?
    Und, ich müsste wohl erstmal das ALG I dazu berechnet haben?

    Mein Bruttoeinkommen war im letzten Jahr 32.000 ca., kann man da auch eine Schätzung wagen? Ein Kind, 14 Jahre, keine Unterhaltszahlung bzw. einmal 200 und einmal 300 Euro in den letzten Jahren, unklar, ob weiterhin regelmässig was reinkommt.
    Wird Unterhalt für das Kind und Kindergeld aufgerechnet als Einkommen?

    Meine Miete beträgt 320 Grundmiete und 122 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Mietstufe 2.

    Kann man da was ungefähres dazu sagen?

    Vielen Dank für jede Antwort !

    LG Tami

  4. #4
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    Hallo,

    Gibt es einen ganz grob angesetzten Betrag (geschätzt o.ä.), bei welcher Einkommensgrenze man kein Wohngeld mehr erhält?
    Die entsprechenden Zahlen findest Du hier, wobei für Dich die 6%-Zahlen von Interesse sind.

    kann man da auch eine Schätzung wagen?
    Das kannst du hier berechnen.

    Gruß!

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Vielen Dank!

    Leider ist das ja urkompliziert....komm ich nicht so klar....
    leider....


    LG Tami

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