Hallo,
Als erstes möchte ich mal meine letzten Jahre -Dokumentiern, da dies zur Berechnung von Alg I in meine Situation von Bedeutung ist. (glaube ich)
Ich war vom 01.04.2005 bis 31.03.2006 Arbeitslos mit ALG I.
Vom 01.04.2006 bis04.01.2007 war ich Angestellte mit einem versicherungspflichtigen Einkommen.
Vom 05.02.2007 bis 20.04.2007 habe ihc Mutterschutz (geld) erhalten.
vom 20.04.2007 bis 31.10.2009 war ich in der Elternzeit und habe vom 01.11.2009 bis 31.12.2009 wieder als Versicherungpflichtiges Entgeld erhalten. Ab 01.01.2010 bin ich nund leider al.
Ich habe mich auch gleich beim Amt al gemeldet und auch schon einmal einen Abeitslosengeld-Antrag abgeben. Dieser wurde angelehnt. ist das richtig? Steht mir Alg I zu?
Hallo,
mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
Gruß!
Hallo, vielen Dank für Dein Interesse. Es steht wortwörtlich darin: "Sie sind in den letzten 2Jahren vor dem 12. Jan. 2010 weniger als 12Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaft nicht erfüllt. (§123 und §124 SGB III)"
Meine Krankenkasse sagt aber die Elternzeit zählt als Versicherungspflichtig.
Also bin ich von 04.2006 bis 12.2009 durchgehend versichungspflichtig gemeldet. Das bestätigte mir auch die KK.
Danke
Hallo,
während der Elternzeit werden keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung geleistet und die Elternzeit wird somit nicht zur sogenannten Anwartschaft auf das ALG I hinzugezählt. Was Deine Krankenkasse mit "versicherungspflichtig" meinte sind wahrwscheinlich die Beiträge für die Krankenkasse selbst.
Gruß!
Hm, also werde ich wohl mit meinen Widerspruch wenig Erfolg haben? Aber 8Monate Angestellte+ 6Wochen +8Wochen Mutterschaftsgeld (davon werden Al-Beitrage bezahlt) +2Monte Angestelle sind doch auch ein Jahr? Habe ich dann für ein halbes Jahr Anspruch? Vielen Dank ille
Hallo,
wie kommst du auf diese Zahlen?
Entscheidend sind die letzten 2 Jahre, in denen du folgendes Einkommen hattest:
Ich sehe da gerademal 2 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit.vom 20.04.2007 bis 31.10.2009 war ich in der Elternzeit und habe vom 01.11.2009 bis 31.12.2009 wieder als Versicherungpflichtiges Entgeld erhalten. Ab 01.01.2010 bin ich nund leider al.
Gruß!
Hallo,
ja das stimmt wenn Du so rechnest. Aber in meinen Fall (Erziehungsjahr wird mit 1Jahr anerkannt)werden die Jahre davor doch mitgerechnet. Oder? Denn sonst würden ja keine Mütter die aus der Elternzeit kommen un al werden ALG I bekommen. Aber ich war gestern bei einer Anwältin und die sagte mir auch das ich Anspruch habe. (ALG wird fiktiv errechnet) Vor den Mutterschutz kommen 9Monate zusammen und das Mutterschaftsgeld ist auch Al-pflichtig. Das habe ich ja insgesammt für 14 Wochen bekommen. Das sind ja auch schon 12 Monate. Dazu kommen jetzt noch die 2Monate nach der Elternzeit. Also müsste ich ja sogar drüber liegen. Aber ich habe ja, wie gesagt Alles der Anwältin übergeben. Wenn es Dich interressiet, wie die Sache ausgegangen, kann ich Dir gern Bescheit geben. Vielen Dank für Dein Interesse Ilka
Geändert von Pikary (14.04.2011 um 23:27 Uhr)
Hallo
bin neu, lese daher die Beiträge jetzt erst, aber vielleicht hilfts ja noch...
Erkundige dich mal genau, was in deinem Fall mit "versicherungspflichtig" gemeint ist.
Eine Versicherungspflicht entsteht üblicherweise in allen Sparten der Sozialversicherung, also, Renten,- Kranken- & Alo-Versicherung gleichzeitig.
Versicherungspflichtig sind auch Personen, die ein Kind (in den ersten 36 Monaten) erziehen (d.h. diese Versicherungsplicht wird sozusagen "unterstellt", man muss dafür nichts zahlen).
Vielleicht sollte das erst mal geprüft werden.
LG
Hallo Optimist,
vielen Dank für die Info. Genau das meine ich ja. Die Jahre der Kindeserziehung sollte mir für 1Jahr angerechnet werden. Aber ich habe Alles meiner Anwältin übergeben. Das zieht sich jetzt hin. Kaum habe ich ein Wort falsch auf diesen Formularen aufgeschrieben, wird mir das ganze Zeug (ich meine die Anträge) zurückgeschickt, um noch mal von vorn anzufangen. Langsam glaube ich das das liebe AA nur Zeit gewinnen will. Aber das ich ohne Geld und Versicherungschutz für mich und meine Tochter dasitze .....
Ich habe mich jetzt freiwillig pflichtversichert. So besteht wieder V.-Schutz für mich und meine Tochter.
Der wird wieder stoniert wenn ich den Bescheid vom AA habe. Wenn ich jemals einen bekommen sollte. ABER ICH GEBE NICHT AUF. Ich bin felsenfest davon überzeugt das mir Arbeitslosengeld zusteht. Also noch einmal vielen Dank
Hallo, Huchuuuuu
also heute gibt es von mir eine positive Nachricht. Ich habe meinen Widerspruch durch. Ich bekomme rückwirkend ab 01.01.10 ALG 1. Die dadurch entstandenen Kosten (Rechtsanwaltskosten)übernimmt das AA, wenn ein Antrag gestellt wird. Ich freue mich echt. Aber das man immer erst über Anwälte sein Recht bekommt finde ich schade. Zumal es auch sehr viel Geld kostet. (für alle Beteiligten und Steuerzahler)
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