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Bezugsdauer ALG I
Ich bin ca. 2 Monate nach Ende meiner Ausbildung auch in einen Lehrgang "vermittelt" worden, sprich ich will und muss ihn machen.
Soweit ich weiss habe ich generell Anspruch auf 12 Monate ALG I. Jedoch wurde mir nun gesagt, das wenn ich an einem Lehrgang teilnehme, die Dauer des Anspruchs sich verlängert, nämlich für die Dauer des Lehrgangs.
Habe ich denn nun 6 Monate länger Anspruch, wenn der Lehrgang 6 Monate dauert?
Es soll angeblich ein Gerichtsurteil etc. geben, allerdings habe ich nichts gefunden.
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Nachtrag:
"Die Bezugsdauer mindert sich jedoch um jeweils einen Tag pro zwei Tage Maßnahme."
Wie genau ist das gemeint?
Ich besuche derzeit einen Lehrgang der 6 Monate dauert.
Allerdings habe ich "nur" 2 Präsenztage.
Werden nun die 6 Monate als Grundlage genommen oder die 2 Tage pro Woche?
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