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Thema: ALG1 bei Bonusauszahlung nach Bemessungszeitraum

  1. #1
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    Standard ALG1 bei Bonusauszahlung nach Bemessungszeitraum

    Habe nun auch mal eine Frage zum ALG1:

    Ich habe 2008 noch eine volle Stelle gehabt und ging dann 2009 auf Teilzeit. Nun bin ich seit 1.1. arbeitslos. Wenn ich richtig informiert bin, wird zur Berechnung meines ALG das Einkommen von Januar bis Dezember 2008 herangezogen (SGB III §130, Teilzeit nach Vollzeit). Kommt mir auch entgegen.

    Mein Bonus für das letzte Quartal 2008 wurde mir jedoch, wie in der Firma üblich, erst im Januar 2009 ausgezahlt. Umgekehrt gab es sowas nicht, weil der Q4/2007er Bonus ausnahmsweise noch in 2007 gezahlt wurde.

    Frage: Geht es irgendwie, dass dieser Bonus noch mit in die Berechnung des ALG einfließt? Er wurde ja schließlich 2008 erwirtschaftet. Und falls das möglich sein sollte, in welchen Monat 2008 würde er dann angerechnet (bin bei einigen nämlich wegen Zulagen bereits über der Beitragsbemessungsgrenze)?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Es gibt so etwas wie eine "Märzklausel". Alle Lohnbestandteile, die bis 31.03. des Folgejahres gezahlt werden und für den alten Abrechnungszeitraum gelten, müssen im alten Jahr abgerechnet werden. Sollte also die Bonuszahlung bis zum 31.03.2010 gezahlt werden, so müsste sich noch auf der Lohnabrechnung Dezember 2009 auftauchen, die Gehaltsabrechnung ist dann dementsprechend zu korrigieren.

  3. #3
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    Standard

    Hm, dazu hätte ich noch eine Frage:
    Konkret handelt es sich um den Bonus für das 4. Quartal (also die Arbeitsleistung im Oktober, November und Dezember). Die Feststellung, wie viel Prozent ich erreicht habe, wurde im Januar gemacht, der Bonus dann mit dem Januar-Gehalt gezahlt. Deshalb steht er auch auf der Januar-Abrechnung, und nicht auf der Dezember-Abrechnung. Und wurde auch im Januar versteuert.
    Gilt er trotzdem für das ALG, als ob er im Dezember bezahlt würde?
    (bitte beachten: bei mir geht es um die Jahre Dez 2008/Jan 2009, da ich 2009 auf Teilzeit war und sich mein ALG nach 2008 berechnet)

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