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Thema: Frage zu ALG

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Frage zu ALG

    Hallo,

    ich war auf der BOS und habe die Probezeit nicht bestanden.

    ich habe davor meine Ausbildung zum "Klempner" erfolgreich
    abgeschlossen. Meint ihr dass ich jetzt Arbeitslosengeld
    bekommen kann. Mein letzer Lohn war ca 400€. Leider
    bin ich jetzt auch nicht mehr versichert, da man nur als
    Schüler in die Familienversicherung kann.


    Grüße !

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    was ist BOS? Wann war die Ausbildung zum Klmepner beendet? War das eine normale Ausbildung in einem normalen Ausbildungsbetrieb? Wie lange dauerte die Lehre? Hast Du eine Ausbildungsvergütung bekommen? Wurden vpom Brutto-Lohn Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen? Woher stammt die Auskunft, daß man nur als Schüler familienversichert sein kann? Wie alt bist Du?

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Bos heißt Berufsoberschule.
    Dort kann man hingehn wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat um die Fachhochschulreife zu erlangen.

    Jetzt zu deinen Fragen.

    Ich bin 24 Jahre alt.

    Hmm ob ich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hab ?
    Macht doch eigentlich jeder der eine Ausbildung macht oder ?

    Also ich hab meine Ausbildung zum Gas Wasser Installateur vor ca 2 Jahren beendet.

    Grüße !

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Dort kann man hingehn wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat um die Fachhochschulreife zu erlangen.
    Ach nee.


    Macht doch eigentlich jeder der eine Ausbildung macht oder ?
    Wenn das so wäre, würde ich sicherlich nicht fragen.

    Ansonsten dürfte kein Anspruch auf ALG I vorhanden sein, weil Du nicht in der Rahmenfrist liegen dürftest. Demnach besteht ein Anspruch nur, wenn Du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hast, was nach Deinen Worten nicht der Fall war.

    Ich würde aber dennoch beim Arbeitsamt vorsprechen und Dir das von denen nochmal bestätigen lassen.

    Gruß!

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