Hallo zusammen,
kurze Frage:
im Moment stehe ich in einem Arbeitsverhältnis, welches bis zum 30.06.10 befristet ist und aller Voraussicht nach nicht verlängert wird.
Ich habe mich nun dazu entschiedenn die Berufsoberschule ab dem Schuljahr 2010/11 (Bundesland: Bayern) zu besuchen.
Der erste Schultag ist der 14.09.10
Nun bekomme ich ja für die Monate Juli und August 2010 Arbeitslosengeld I (Anwartschaft habe ich erfüllt, da 3 Jahre Ausbildung plus 1 Jahr Angestelltenverhältnis bei meinem Arbeitgeber und ich werde mich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden). Doch wie sieht es im Monat September 2010 aus?
Ich werde BAfoeG bei meinem zuständigen Amt beantragen. Bekomme ich nun für die Tage 1 - 13 im Monat September 2010 ALG I und die restlichen Tage BAfoeG? Gibt es da eine entsprechende Regelung?
mfg
Hallo,
Ja.Bekomme ich nun für die Tage 1 - 13 im Monat September 2010 ALG I
Gruß!
ok danke.
Und wie sieht's mit BAfoeG aus? Habe immer gelesen das wird ab dem Monat gezahlt wo es beantragt wird (d.h. das BAfoeG-Amt haut auf meinen Antrag den Eingangsstempel 3. September drauf, dann bekomm ich BAfoeG für den kompletten September). Oder erlischt mein Anspruch im September weil ich noch ALG I bekomme?
Hallo,
tatsächlich wird BaföG im Regelfall für den Monat gezahlt, weswegen es zu Rückforderungen seitens des Arbeitsamtes kommen kann.
Gruß!
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