Hallo,
ich habe eine Frage:
Im Januar 2010 läuft meine Elternzeit aus und ich möchte gerne wissen, ob und vor allem welchen Anspruch ich auf Arbeitslosengeld haben.
Ich bin seit 10 Jahren in meiner Firma beschäftigt und seit 2007 in Elternzeit. Kündigen werde ich meinen Vertrag selbst zum Mai 2010.
Da ich aber gelesen habe, dass die letzten 12 Monate (Einkommen) als Berechnung zu Grunde gelegt werden stellt sich hier die WICHTIGE FRAGE !!!
Wird in diese 12 Monate die 5 Monate 2010 UND meine letzten Arbeitsmonate aus 2006 und 2007 gerechnet ? Oder wird aus den 5 Monaten ein Durchschnitt über 12 MOnate gebildet ?
Über Eure Antwort wäre ich dankbar !
Viele Grße
Schöffel
Hallo,
entscheidend ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Du in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Deines Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt hast. Das mit den von dir genannten 12 Monate bezieht sich auf die Anwartschaft, also den Anspruch an sich.
Bei der von Dir angestrebten Kündigung beachte bitte, daß Du - sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt - mit einer Sperre zu rechnen hast, während der Du keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialkeistungen hast und auch die Krankenversicherung nicht bezahlt wird.
Gruß!
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