Hallo!
Ich muss ein bisschen ausholen, bei meiner Frage:
Ich habe eine Tochter mit 11 Monaten und bin jetzt im 6.Monat mit dem zweiten Kind schwanger. Mein Elterngeld läuft jetzt aus. Ich möchte bei meiner Firma selbst kündigen, da es Differenzen gab und ich dorthin sowieso später keinen Teilzeitjob mehr bekomme. Habe ich trotz meiner Schwangerschaft Anspruch auf ALG I ?(nach der 3monatigen Sperrfrist wegen der eigenen Kündigung)
Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Hallo,
da Du nichts darüber geschrieben hast, wie lang die Elternzeit war, wie lange Du vorher in der Firma beschäftigt warst und ob Dein Job beitragspflichtig war, wird Dir kaum jemand sagen können, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Gruß!
Hallo,
ist jetzt zwar keine direkte Antwort auf deine Frage, aber vielleicht bringt dir das auch schon bißchen was...
an deiner Stelle würde ich nicht selbst kündigen.
Wenn du eine Sperre vom Arb.amt bekommst, bist du nicht krankenversichert. Mußt dich selbst versichern. So bekommst du wenigstens 10 Monate Elterngeld sicher plus die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach und 6 Wochen vor Geburtstermin.
Später kann man sich eventl noch immer einigen, oder so....
Übrigens sind Teilzeitstellen ab einer best. Betriebsgröße einklagbar, mir hat das Arbeitsgericht umsonst geholfen...
viele grüße
Geändert von Pikary (14.04.2011 um 22:30 Uhr)
Also, ich bin seit 9 Jahren in der Fa. festangestellt, in Vollzeit. Beantragt habe ich 3 Jahre Elternzeit, davon ist jetzt ein Jahr vorbei. Aber mein Problem ist meine zweite Schwangerschaft. Kann mir das ALGI untersagt werden, weil ich evtl. nicht mehr vermittelbar bin?
Ich könnte mir vorstellen, dass das größere Problem die Kündigungsfrist ist...wenn du schwanger bist, kannst du nicht gekündigt werden und das denke ich wird das Arb.amt nicht außen vor lassen...in welcher form auch immer-sperre-ruhen
viele grüße
Hallo,
ein Anspruch auf ALG I ist durchaus vorhanden.
Allerdings hat RA001 mit der Sperre Recht, zumal Du in dieser Zeit auch keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Wohngeld oder ALG II hast.
Gruß!
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