Hallo!
Ich bin ab 01.01.10 arbeitslos, hätte aber eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden, befristet für ein Jahr in Aussicht.
Nun meine Frage:
Sollte diese Stelle wirklich nach einen Jahr zu ende sein, wie wird dann das ALG berechnet. Nur nach dem Verdienst der Teilzeitstelle oder wird auch der vorherige Verdienst mit eingerechnet?
Bin für jede Info dankbar!!!
Hallo,
sofern der Lohn für die Teilzeitstelle beitragspflichtig ist wird sich das ALG danach richten.
Gruß!
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