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Thema: Abfindung während Krankheit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Abfindung während Krankheit

    Hallo,

    Ich bin seit Januar 2009 krankgeschrieben. Evtl. würde ich ab Januar 2010 stundenweise nach dem sogenannten Hamburger Modell (weiterhin Bezug von Krankengeld) wieder zu arbeiten beginnen. Mein Arbeitgeber bietet mir jetzt eine Abfindung und Aufhebung des Arbeitsvertrages zum Jahresende 2009 an. Überlege jetzt dieses Angebot anzunehmen.
    Dazu habe ich folgende Fragen:
    Wie wird sich das Arbeitsamt dazu verhalten, wird es eine Sperrfrist geben ?
    Muss ich mich überhaupt beim Arbeitsamt melden, wenn ich noch weiterhin Krankengeld beziehe ? Woraus berechnet sich das Krankengeld nach Aufhebung des Arbeitsvertrages ?
    Ab wann könnte ich ALG 1 beanspruchen ?

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Wie wird sich das Arbeitsamt dazu verhalten, wird es eine Sperrfrist geben ?
    Ja.

    Muss ich mich überhaupt beim Arbeitsamt melden, wenn ich noch weiterhin Krankengeld beziehe ?
    Ja.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo silbercab...

    ich habe selbst vor einiger Zeit einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Bei mir war das dann folgendermaßen: Aufhebungsvertrag unterschreiben ist nahezu wie selbst gekündigt. Wenn es nicht trifftige Gründe gibt, wirst du gesperrt und wenn du gesperrt bist, bist du nicht mehr krankenversichert. Musst dich also selbst, sozusagen privat versichern. Ja und dann folgt noch die Anrechnung der Abfindung auf das ALG und zu guter letzt ... melde dich spätestens drei tage nachdem du unterschrieben hast, solltest du das vorhaben, beim arbeitsamt arbeitslos/arbeitssuchend.... Die Agentur ist hier sehr, sehr genau und hält sich absolut an die SGB's...Das kann ich dir aus meiner Erfahrung her schildern...hoffe es hilft dir weiter

    viele grüße

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Standard

    danke für die Antworten. Habe mittlerweile auch Informationen die euren Antworten entsprechen. Triftiger Grund wäre ja z.B.
    aus gesundheitlichen Gründen. Werde es jedenfalls mit Hilfe ärztl. Bescheinigung versuchen.

    Gruß

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard Bezug von ALG I nach Krankheit

    eine Frage dazu:

    das ALG I wird nach den letzten 12 Monaten bemessen.
    Wenn du aber diese Zeit krankgeschschrieben bist (über die 6 Wochen hinaus)
    Wird dann mein Krankengeld ( Lohnersatzleistung)als Bemessungsgrundlage genommen oder zählt dann das letzte Arbeitsentgeld?

    Mfg

    klaus

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