Hallo,
ich beziehe seit einigen Monaten ALG1 und nebenbei eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Lebensversicherung.
Zur Erklärung: Da ich eine Umschulung gemacht hab, bin ich nicht mehr Berufsunfähig und habe Anspruch auf ALG1. Die private Versicherung zahlt trotzdem noch weiter, vermutlich bis ich auf den selben Verdienst komme, den ich vor der Berufsunfähigkeit hatte.
Soweit ich mich erinnern kann hab ich die Rente nicht als Einkommen beim Arbeitslosenantrag angegeben, da die ja keine Einkunft aus "selbständige oder nicht selbständige Arbeit" ist.
Würde die Versicherung auf das ALG1 angerechnet werden?
Wenn ja, müsste ich einen Teil des ALG1 zurückzahlen.
Ich danke für Antworten.
Gruß Tommi
Hallo,
schädlich ist das nicht, wird also auf das ALG I nicht angerechnet. Allerdings würde ich den Fakt an sich durchaus dem Vermittler mitteilen, um spätere Irritationen auszuschließen.
Gruß!
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