Hallo.
Bei uns wird zum Jahreswechsel folgende Situation eintreten. Meine Verlobte hat ihre Praktikumsstelle zum Jahresende gekündigt und ist dann ab dem 1.1.2010 Arbeitslos.
Wenn ich meine bisherigen Erkenntnisse richtig interpretiert habe, wird sie kein ALG2 und auch keine KV bekommen da mein Gehalt (bei entsprechender Höhe) angerechnet wird. Richtig?
Das heißt sie bekommt kein Geld und die KV werden wir wohl bis zur Hochzeit aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Wie sieht es jetzt aber mit der RV aus? Soviel ich weiß wird sie vom Arbeitsamt ja dann bei der gesetzlichen RV gemeldet, nur weiß ich nicht ob das auch an mein Gehalt gebunden ist. Weiß hier jemand was genaueres?
Andere frage ist auch, wie sieht es im Falle einer Sperre (da sie ja selbst gekündigt hat, bzw. falls sie die Jobangebote des Amtes nicht annimmt) aus, werden dann die Zeiten auch an die ges. RV gemeldet?
Vielen Dank im Vorraus
Michael
Hallo,
wenn deine Freundin keine Leistungen erhält, werden auch keine Beiträge an die KV oder RV geleistet.
Gruß!
Hallo.
Vielen Dank für die Antwort.
Bin auf meiner Suche im Netz dann irgendwann doch noch auf eine Antwort gefunden die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte.
Also Sie wird wohl vom Arbeitsamt bei der RV gemeldet, selbst wenn keine Leistungen fließen. Es werden zwar keine Beiträge gezahlt (hatte ich auch nicht erwartet), aber die gemeldete Zeit wird dann bei der RV irgendwie mit einberechnet, so das keine Lücken in Rentenberechnung entsteht. Eine Sperre wird aber ebenso vom Arbeitsamt gemeldet und fließt nicht mit ein.
Viele Grüße Michael
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