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Thema: berechnung arbeitslosengeld

  1. #1
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    Standard berechnung arbeitslosengeld

    hallo alle miteinander...
    war heute beim arbeitsamt und habe meinen antrag auf alg I abgegeben und war mehr als überrascht... nun die frage, stimmt das was die dame meinte...

    also.. habe eine 3 jährige ausbildung gemacht(hatte im 3lj ca.380 euro) und war danach ein halbes jahr arbeitslos und habe arbeitslosengeld bezogen (waren ca.220eu).

    dann habe ich 9 monate eine anstellung gehabt und habe dort ca.500 eu verdient (waren immer nur 86st. im monat)

    und die dame meinte ich bekomme das arbeitslosengeld was ich auch schon zur ausbildung hatte und habe noch ca. ein halbes jahr anspruch auf alg I von der ausbildung.

    die tage von meiner jetzigen beschäftigung werden jetzt nicht berechnet sondern erst wenn ich ein jahr voll habe. aber warum?
    nach meiner meinung hab ich ausbildung nen halbes jahr und die jetzige beschäftigung...ist für mich nen jahr anspruch.

    und warum wird das gehalt was ich jetzt hatte nicht einbezogen?

    wäre für hilfe dankbar
    lg

  2. #2
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    Hallo,

    die Auskunft der Dame ist richtig. Da Du in dem Job keine 12 Monate lang tätig warst, wird er bei der Berechnung des ALG I nicht mit einbezogen.

    nach meiner meinung hab ich ausbildung nen halbes jahr und die jetzige beschäftigung...ist für mich nen jahr anspruch
    Falsch. Die Frist mit den 12 Monaten beginnt mit Ende der 1. Arbeitslosigkeit und dementsprechend wird die Ausbildung nicht auf die 12 Monate angerechnet.

    Gruß!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen

    Falsch. Die Frist mit den 12 Monaten beginnt mit Ende der 1. Arbeitslosigkeit und dementsprechend wird die Ausbildung nicht auf die 12 Monate angerechnet.

    Gruß!
    ok dankeschön

    naja die dame meinte ja, die letzte beschäftigung wird nicht von den tagen dazu gezogen zu der ausbildung.

    aber ist es nicht so das man innerhalb der letzten 2 jahre..1 jahr zusammenbekommen muss im anspruch zu haben?

    oder ist es jetzt so zu verstehen...den "rest aufbrauchen" und ab dann können die 10monate zur berechnung hinzugezogen werden fürs "nächste mal arbeitslosigkeit"

    zum geld...
    heißt also... ein volles jahr arbeiten dann wird der neue lohn erst in die berechnung bezogen ansonsten der alte (sozusagen)?

  4. #4
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    Hallo,

    aber ist es nicht so das man innerhalb der letzten 2 jahre..1 jahr zusammenbekommen muss im anspruch zu haben?
    Richtig. Und das wurde ja auch bei der 1. Arbeitslosigkeit gemacht. Dann beginnt die 2-Jahres-Frist vollkommen neu - und hier hast Du nur 9 Monate gearbeitet.

    heißt also... ein volles jahr arbeiten dann wird der neue lohn erst in die berechnung bezogen ansonsten der alte (sozusagen)?
    Richtig.

    Gruß!

  5. #5
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    ahhja.. gut zu wissen.

    heißt aber auch wenn ich was demnächst finden sollte, beginnt die frist ja wieder neu. und mal angenommen die stelle dauert nur 5monate... hab ich ja wieder kein jahr zusammen oder?

    irgendwie stehe ich aufm schlauch.. sorry

  6. #6
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    Hallo,

    heißt aber auch wenn ich was demnächst finden sollte, beginnt die frist ja wieder neu. und mal angenommen die stelle dauert nur 5monate... hab ich ja wieder kein jahr zusammen oder?
    Richtig.

    Gruß!

  7. #7
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    aber da würden jetzt ja die 6 monate mit dazu zählen oder? da wäre es ja ein jahr...
    ich mein sonst hat man ja nie anspruch...wenn man nur 6monatige verträge hat.

  8. #8
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    Hallo,

    irgendwie wird es im Augenblick etwas nervend. Eigentlich habe ich doch das Prinzip mehrmals erklärt - wieso kommst Du nun plötzlich mit irgendwelchen 6-Monats-Verträge?

    Gruß!

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