Hallo an Alle, ich beziehe seit 9 Monaten Krankengeld. Bin mit 40 Grad der Behinderung eingestuft. Jetzt sieht es so aus, dass meine Krankenkasse aufgrund von Gutachten die Krankengeldzahlung einstellen wird. Ich werde wohl meinen Job aufgeben müssen und in die Arbeitslosigkeit übergehen (Ich hoffe, dass mit ärztlicher Begründung keine Sperrfrist für ALG 1 erteilt wird).
Meine Frage ist:
Wird für die Berechnung des ALG 1 (oder Übergangsgeld ?) das Bruttogehalt vor Eintritt der Erkrankung zugrunde gelegt oder etwa das Krankengeld ?
Das Krankengeld selbst unterliegt nicht der Arbeitslosenversicherung. Zu Ermittlung deines Arbeitslosengeldes wird nur dein Einkommen vor Bezug des Krankengeldes herangezogen.
Danke für die Information !
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