Hallo an Alle, ich werde im drei Monaten von meiner Krankenkasse ausgesteuert und muss dann das so genannte Übergangsgeld beim Arbeitsamt beantragen, weil ich aller Voraussicht noch mindestens ein halbes Jahr arbeitsunfähig bin.
Nun habe ich zusätzlich die Kündigung durch meinen Arbeitgeber zum März 2010 erhalten. Ich habe die letzten 10 Jahre fleißig gearbeitet, und hätte aufgrund meines Alters wohl 2 Jahre Anspruch auf AlG1
Meine Fragen:
Danke schon mal für Antworten
- wenn ich weiter krankgeschrieben bin, mindert die Zeit in der ich Übergangsgeld bekomme meine Anspruchszeit auf ALG1?
- Wann muss ich Meldung beim Arbeitsamt über die Kündigung machen? Direkt nach erhalt, oder erst im März, wenn die Kündigung wirksam ist?
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Hallo,
Eigentlich nicht. Allerdings bin ich mir da nicht sicher und empfehle eine entsprechende Rückfrage direkt bei Deinem Arbeitsamt.mindert die Zeit in der ich Übergangsgeld bekomme meine Anspruchszeit auf ALG1?
Sofort nach Kenntnis, ansonsten könnte eine Sperre erfolgen.Wann muss ich Meldung beim Arbeitsamt über die Kündigung machen? Direkt nach erhalt, oder erst im März
Gruß!
Na, das ging aber schnell !
Vielen Dank, Hoppel![]()
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