Hallo Leute,
ich bin seit dem 01.09. arbeitslos und bekomme ALG I, und bin ab 01.07.2010 wieder im Berufsleben.
Nun zu meiner frage das Arbeitsamt will das ich in diesen 10 Monaten mir Arbeit suche das ist ja auch inordnung,
aber MUSS ich einen Job ausüben der von der Bezahlung niedriger ist als mein ALG?
bitte um schnelle antwort
LG Topper
Hallo,
vom Prinzip her ja, wobei du dann aber u.U. Anspruch auf ALG II hast.
Gruß!
Lesezeichen