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Thema: §303

  1. #1
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    Standard §303

    Hallo, ich habe eine Frage zum § E 303. Meine Freundin bekommt ALG 1 und will im November ins Ausland und sich dort Arbeit suchen. Jetzt hat sie von diesem § gehört. Kennt sich jemand damit aus?
    Lg

  2. #2
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    Hallo,

    ja. :-)

    Gruß!

  3. #3
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    Warum wundert mich das nicht ?
    Naja, sie will denen jetzt am Freitag sagen das sie im November nach Malaga geht und sich dort einen Job suchen will, jetzt möchte sie wissen ob das ALG 1 weiter gezahlt wird???
    Gruß

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    :-))

    Sie muß bei dem Amt einen entsprechenden Antrag abgeben, den Du hier herunterladen kannst. In dem Antrag sind die entsprechenden Voraussetzungen für den Weiterbezug von ALG I genannt.

    Gruß!

  5. #5
    Benutzer
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    Sie holt sich morgen den Antrag, bzw. füllt ihn da gleich aus, habe ihr gesagt das Du mal wieder sehr geholfen hast

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