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§303
Hallo, ich habe eine Frage zum § E 303. Meine Freundin bekommt ALG 1 und will im November ins Ausland und sich dort Arbeit suchen. Jetzt hat sie von diesem § gehört. Kennt sich jemand damit aus?
Lg
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Warum wundert mich das nicht ?
Naja, sie will denen jetzt am Freitag sagen das sie im November nach Malaga geht und sich dort einen Job suchen will, jetzt möchte sie wissen ob das ALG 1 weiter gezahlt wird???
Gruß
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Hallo,
:-))
Sie muß bei dem Amt einen entsprechenden Antrag abgeben, den Du hier herunterladen kannst. In dem Antrag sind die entsprechenden Voraussetzungen für den Weiterbezug von ALG I genannt.
Gruß!
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Sie holt sich morgen den Antrag, bzw. füllt ihn da gleich aus, habe ihr gesagt das Du mal wieder sehr geholfen hast
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